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18.11.2022 - von BIVA
Der Bundesrat muss noch zustimmen, dann tritt am 1. Januar 2023 das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Damit steigt der monatliche Zuschuss und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert sich. Der BIVA-Pflegeschutzbund rät allen Menschen in Pflegeheimen, die noch kein Wohngeld beziehen, ihren Anspruch zu prüfen. „Mit dem neuen Wohngeld Plus und wegen der aktuell exorbitanten Entgelterhöhungen lohnt es sich doppelt, den eigenen Wohngeld-Anspruch zu prüfen“, sagt Ulrike Kempchen, leitende Juristin des BIVA-Pflegeschutzbundes. Wenn das verwertbare Vermögen 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person nicht übersteigt, kann Wohngeld bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden.
Mehr Informationen bei der BIVA unter: Link
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