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22.10.2022
Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll erhalten, wer zum Stichtag 01. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat und einen Wohnsitz im Inland. Die Zahlung soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen im Dezember automatisch erfolgen. Ob sie versteuert werden muss, ist noch offen.
"Eine einmalige Entlastung im Dezember reicht vorne und hinten nicht aus, und eine wirksame Gaspreisbremse muss auch für den Mittelstand schon ab Januar gelten«, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, den Funke-Zeitungen.
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