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Altersdiskriminierung von RegisseurInnen: Mit 50 bist du zu alt!

Foto: H.S.

28.06.2022 - von Jörg Seewald, Hanne Schweitzer

"Wenn es stimmt, dass das Fernsehen gesellschaftliche Verhältnisse abbildet, dann sollte das auch für das Personal hinter der Kamera gelten." So Jörg Seewald in der FAZ vom 28.6.2022. Er fährt fort: "Und dann ist neben der die Gesellschaft eher zersetzenden Genderdebatte ein zweiter Kampfplatz eröffnet: die Altersdiskriminierung."

Überraschend, so Seewald, sei die Härte, mit der sich das Thema auf dem Regietag des Münchner Filmfests offenbart hat. "Erfolgreiche Meister ihres Fachs, wie „Tatort“-Routinier Thomas Jauch, Jobst Oetzmann und Christian Wagner, schilderten dem aus Mainz angereisten Leiter des Fernsehspiels 2 beim ZDF, Matthias Pfeifer, wie schlecht es um ihre Beschäftigungschancen steht – geopfert einem Jugendkult in den öffentlich-rechtlichen Sendern, der inhaltlich nicht begründet ist."

Seewald fährt fort: "Dass die Regisseurinnen ebenfalls eine Altersdiskriminierung für alle über Vierzigjährigen beklagen, also für genau die, die eine Quote für Frauen auf Regiestühlen durchgesetzt haben, ist die bitterste Pointe."

Nach den SchauspielerInnen haben nun also auch die RegisseurInnen bemerkt, dass es Altersdiskriminierung in ihrer Branche gibt. Hinter vorgehaltener Hand wird darüber schon seit längerem gesprochen, nun aber trauen sich endlich einige von ihnen, diese Lebensalter fixierte Praxis bei der Auftragsvergabe der Öffentlich-Rechtlichen öffentlich zu machen. "Wenn nur noch unter Dreißigjährige gefragt sind, die möglichst Frau sind", und im Idealfall einen Migrationshintergrund mitbringen, wird es eng für den normalodeutschen Regisseur. Die jugendfixierte Denke der Öffentlich-Rechtlichen Herrschaften mit ihren guten Gehältern und noch besseren Pensionsbedingungen sollten, ebenso wie die RegisseurInnen wissen, dass diese Art der Altersdiskriminierung hierzulande - wie in allen Mitgliedsländern der EU auch, gesetzlich verboten ist. In Dland gibt es dafür das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006, und dort insbesondere die §§ 1,2,3,4,6 und 7!

FAZ-Beitrag lesen unter: Link

Quelle: FAZ, 28.2022