Diskriminierung melden
Suchen:

Altersdiskriminierung durch KFZ-Versicherungen

Foto: H.S.

05.05.2022 - von Prof. Dipl. Phys. Gerhard Wollank

Brief an die Frankfurter Rundschau wegen Berichterstattung über die Altersdiskriminierung durch KFZ-Versicherungen.

Herrn Tobias Schwab
Frankfurter Rundschau GmbH
Frankenallee 71–81
60327 Frankfurt am Main 5. April 2022

Sehr geehrter Herr Schwab,
Ihre Leserinnen und Leser wären sicher sehr dankbar für die in der Frankfurter Rundschau veröffentlichte Information:
Vom Alter abhängiger Aufschlag auf den Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Versicherungen erheben Altersaufschläge auf den Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherungen. Bei der Berechnung der Höhe des Altersaufschlags wird die fehlerhafte Statistik der BaFin und nicht die Statistik der jeweiligen Versicherung zu Grunde gelegt.

Beispielsweise betragen bei der Versicherung „Ungenannt“ die Altersaufschläge gegenüber dem Kfz-Beitrag der 40-Jährigen bei den:
60-jährigen Versicherungsnehmern 8 %,
70-jährigen Versicherungsnehmern 10 %,
76-jährigen Versicherungsnehmern 45 %,
82-jährigen Versicherungsnehmern 102 %.

Diese mit dem Beitragsrechner angebotenen Altersaufschläge können vermieden werden. Melden Sie Ihr Auto auf eine/n jüngere/n Versicherungsnehmer/in um. Im Vordruck kreuzen Sie bitte das Kästchen „Schadensfreiheitsrabatt übernehmen“ an.

Wenn die Versicherungen bei der Berechnung der Kfz-Beiträge ihre eigenen Statistiken zu Grunde legen würden, müsste der Beitrag für die 82-Jährigen geringer ausfallen als der Beitrag für die 40-jährige Versicherungsnehmer/innen.

Eine korrekte Auswertung der Statistik der Kfz-Versicherung würde ergeben:
Ab etwa 70 Jahren sind die Werte des Alterszuschlags kleiner als bei den 40-jährigen Versicherungsnehmer/innen, weil bei den über 70 Jahre alten Kfz-Halterinnen und Kfz-Haltern die jährlich gefahrene Strecke und der davon abhängige von der Versicherung zu erstattende Schadenbedarf wesentlich kleiner sind als bei den 40-Jährigen.

Wenn Sie über dieses Thema nicht berichten möchten oder dürfen, wäre ich Ihnen für eine Bekanntgabe der diesbezüglichen Gründe sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Wollank

Quelle: Gerhard Wollank