Diskriminierung melden
Suchen:

Altersdiskriminierung durch Reiseversicherung: mit 65 + 80 wird es teurer

Foto: H.S.

26.04.2022 - von Hanne Schweitzer

Nicht nur die TAS Versicherung diskriminiert ihre KundInnen wegen des Lebensalters. Aber sie ist ein gutes Beispiel aus der Branche der Reiseversicherungen. Vom 18. bis zum 64. Lebensjahr kostet eine weltweit und das ganze Jahr gültige Reiseversicherung inclusive Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung inclusiv Notfall, Gepäckverlust und ohne Selbstbeteiligung bei der TAS, hinter der die Kravag steht, die wiederum ein Unternehmen der R + V Versicherungsgruppe ist, 139,00 Euro.

Egal, ob man seinen 65. Geburtstag groß gefeiert hat oder nicht: Die Reiseversicherung wird danach auf jeden Fall teurer. Sie kostet ab 65 pro Jahr 249,00 Euro. Das sind 110 Euro mehr. Mit 80 geht die Räuberei weiter. Dann verlangt die Versicherung stolze 269 Euro, und damit 20 Euro mehr als mit 70, aber 130 Euro mehr als der Normaltarif.

Die unterschiedliche Behandlung der Kundschaft wegen ihres Lebensalters ist Versicherungen nicht gestattet. "Eine Benachteiligung, die eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben, ist unzulässig", heißt es dazu im Gesetz. Reiseversicherungen sind privatrechtliche Versicherungen. Für die Unternehmen sind sie ein lohnendes Geschäft.

Weil die Versicherungslobby aber viel Einfluss in Berlin hatte, als im Jahr 2006 dringend ein Antidiskriminierungsgesetz beraten und verabschiedet werden musste, weil sonst ein Bußgeldverfahren seitens der EU drohte, gelang es ihr, eine Art Schutzformel für die Assekuranz im Gesetzestext unterzubringen. Weshalb seitdem im Paragraf 20 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein Satz steht, der biegsamer ist, als eingeweichtes Peddigrohr: "Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist nur zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen."

Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Versicherung eine versicherungsmathematisch ermittelte Risikobewertung vorgelegt hätte. Und die Prinzipien, auf denen die risikoadäquate Kalkulation beruht, reiben die Unternehmen der Öffentlichkeit auch nicht unter die Nase. Die Kundschaft wüsste ja dann, wie kalkuliert wird.
Wenn Altersdiskriminierung durch Versicherungen also im Prinzip erlaubt ist, wie sollen die BürgerInnen dann davor geschützt werden?

Das Gesetz, abgekürzt AGG genannt, gehört geändert. Der windelweiche Satz muss ersatzlos gestrichen werden. An den Beratungstisch eines Gesetzes zum Schutz der BürgerInnen vor Diskriminierung gehören keine Lobbyisten der Versicherungen.

Webseite TAS am 25.4.2022.

Quelle: H.M. + Webseite TAS