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Mehrwertsteuer auf Null bei Obst+Gemüse? Für Arzneimittel nur noch die Hälfte?

Foto: H.S.

22.04.2022 - von H.S.

Sozial- und Verbraucherverbände fordern die Bundesregierung dazu auf, neue EU-Regeln zu nutzen und bestimmte Produkte, wie Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte, komplett von der Mehrwertsteuer zu befreien zu befreien.

Geringverdiener, Rentner und Grundsicherungsempfänger wüssten nicht mehr, wie sie Lebensmittel oder ihre Stromrechnung bezahlen sollten, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. „Der VdK fordert deshalb, die Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel drastisch zu senken, und zwar auf null Prozent. Die Bundesregierung muss diese Möglichkeit, die es nun für alle EU-Mitgliedsstaaten gibt, voll ausschöpfen.“

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist für eine Abschaffung der Mehrwertsteuer, speziell bei Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft fordert die Bundesregierung auf, die neuen EU-Regeln zu nutzen und die Mehrwertsteuer für Gemüse und Obst abzuschaffen. Der Staat solle „die Hersteller überzuckerter Getränke“ zur Kasse bitten. „Zuckergetränke sind ein wesentlicher Treiber für Adipositas und Diabetes.“

Die Forderungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sind weitergehender.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher zur „Augsburger Allgemeinen“: „Die Bundesregierung sollte den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent temporär abschaffen, da dadurch vor allem Lebensmittel und andere Dinge der Grundversorgung günstiger würden und den Menschen schnell und unbürokratisch Hilfe zukäme.“

Zur Entlastung von chronisch Kranken und Rentnern fordert der Sozialverband VdK eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Davon würden Patientinnen und Patienten mit niedrigem Einkommen profitieren, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen und RentnerInnen mit niedrigen Altersbezügen. „Es ist schon erstaunlich, dass für Medikamente 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, für Schnittblumen aber nur 7 Prozent“, so der Vorsitzende des VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann, in Frankfurt.

Am 5. April 2022 ist eine neue EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Kraft getreten. Dadurch ist es den EU-Staaten möglich, die Mehrwertsteuer für bestimmte Produktgruppen – darunter auch Lebensmittel – komplett zu streichen.
Ansonsten muss der Mehrwertsteuersatz in allen EU-Staaten bei mindestens 15 Prozent und der reduzierte Satz bei mindestens fünf Prozent liegen.
Da der Staat aber gut an der Inflation verdient, weil ihm steigende Preise steigende Mehrwertsteuereinnahmen einbringen, sollte man sich nicht zu früh freuen. !
Richtlinie (EU) 2022/542 des Rates vom 5. April 2022 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/285 in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze unter: Link

Quelle: diverse