22.05.2004
Das Arbeitgericht Frankfurt entschied: Ein junger Mitarbeiter, der Spezialkenntnisse hat, ist bei der Sozialauswahl im Falle einer Kündigung NICHT zu bevorzugen vor einem 55jährigen Mitarbeiter, der seit 23 Jahren im Betrieb ist.
Die Firma habe nicht darlegen können, warum sich der Ältere die Spezialkenntnisse nicht hätte aneignen können. AZ9/17/9Ca7184/03
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