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Bundesverfassungsgericht zur Bundesnotbremse - Urteil + Kommentar

Foto: H.S.

02.12.2021 - von Armin Kammrad

"... Wer sich nach all den ablehnenden Entscheidungen im Eilverfahren, nun präzise höchstrichterliche Grundrechtswertungen erwartete, kann nur enttäuscht sein. (...) Bei dem Versuch eines aussagekräftigen Kommentars, tue ich mich deshalb auch schwer. Knapp zusammengefasst lässt sich aber sagen, dass nichts wirklich in der Begründung überzeugt und auch nicht von großer Wichtigkeit ist. (...) Wenn das höchste deutsche Gericht es nicht einmal im Falle dieser Pandemie schafft, den gesetzgeberischen Eingriff in Grundrechte wenigsten stellenweise kritisch zu sehen, wie ist es dann mit anderen möglichen "äußeren Gefahrenlagen", wie z.B. bei Klimakatastrophen? Wird man/frau regierungstreu auch in solchen Fällen jede Menge vage und verquaste Verhältnismäßigkeiten konstruieren? Wichtig: Rechtlich betrachtet, geht der Erste Senat mit seinem Versuch einer Legalisierung von massiven Grundrechtseingriffen bei "äußeren Gefahrenlagen" deutlich über die aktuell geltende Notstandsgesetzgebung hinaus. Und das ist der wirklich kritische und beängstigende Kern in dieser judikativen Unterwürfigkeit unter einer Corona-Bundespolitik, die nun wirklich nicht als zukunftsweisend betrachtet werden kann. Und das sei zum Schluss noch wenigsten kurz angemerkt: Kritisch zu betrachten ist die Haltung des Ersten Senats nicht nur allgemein bezüglich Grundrechten, sondern auch was einen angemessenen Gesundheitsschutz betrifft. (...) Bei Harbarths Lieblingsthema „Entscheidung unter Unsicherheiten“ sollte niemand vom Ersten Senat also zu viel verfassungsrechtliche Sicherheit erwarten." Kommentar von Armin Kammrad vom 2. Dezember 2021 (pdf) - wir danken! Link

Quelle: labournet.de