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27.05.2023 - von Ralph Liebig
/ Diskriminierung in der Pflege
Petition an den Bundestag / Anzeige einer Diskriminierung z.B. wg. des Lebensalters, Einkommen
Sachverhalt
Pflegende Angehörige erhalten zur Anerkennung Ihrer Leistung bei der Pflege Ihrer Angehörigen Rentenpunkte von der Pflegekasse bei Überschreiten einer bestimmten Stundenzahl (10) und wenn beim Pflegebedürftigen ein Pflegegrad größer 2 vom MDK festgestellt wurde.
Zusätzlich verlangt das Gesetz, dass der pflegende Angehörige seine Arbeitszeit von tariflich z.B. 40 Wochenstunden auf mindestens 30 Wochenstunden reduziert, damit auch auf ca. ein Viertel seines Einkommens verzichtet. Selektiv benachteiligt werden Beschäftigte mit kleinen Einkommen, die nicht so leicht auf ein Viertel ihres Einkommens verzichten können, weil für den Lebensunterhalt unverzichtbar.
Alternativ verlangt das Gesetz von Rentenempfängern, dass der pflegende Angehörige lediglich auf 0,01 Prozent seiner Rente verzichtet. Über FlexiRente und Rentenpunkte der Pflegekasse wirkt sich beim Rentner die Leistung bei der Pflege Angehöriger rentensteigernd aus.
Auswirkungen
Entweder Beschäftigte mit niedrigem Einkommen müssen auf die Pflege Ihrer Angehörigen verzichten, obwohl professionelle Pflege nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist oder
Beschäftigte mit niedrigem Einkommen pflegen Ihre Angehörigen ohne gesellschaftliche Anerkennung ihrer Pflegeleistung durch Rentenpunkte der Pflegekasse, was diese Einkommensgruppe noch sicherer im Alter zu späteren Sozialleitungsbeziehern macht.
Erst mit Erreichen der eigenen Rente reicht der Verzicht auf 0,01 Prozent Rente für Pflege-Anerkennung.
Welche Vorurteile bewirken die Diskriminierung?
Ist es zutreffend, dass Geringverdiener oder Beschäftigte im Niedriglohn-Sektor ohnehin nicht sozial verantwortlich handeln können, weil geringes Einkommen auf Charakter- und Kompetenz-Defizite schließen lässt, sodass es naheliegend ist, dass für Rentenpunkte der Pflegekassen für Pflege Angehöriger auch ein selektiv wirkender Arbeitszeit- und Einkommensverzicht gesetzlich gefordert werden muss?
Ist Pflege wirklich unwichtiger als Arbeitgeberforderungen Mehrarbeit / Überstunden in der Woche?
- Ist es sachlich begründbar oder eher willkürlich, ab Erreichen der Rente durch die Pflegeperson / den pflegenden Angehörigen den Verzicht auf weniger als ein Prozent Rente (Flexi-) als ausreichend anzusehen?
- Betrachtet man jene Zeit vor dem Ruhestand, stellt man fest, dass Beschäftigte des Niedriglohnsektors von betrieblichen Vorruhestandsregelungen ausgeschlossen sind, weil es als unzumutbar gilt, über Jahre hinweg von achtzig Prozent zu Leben. – Nicht so bei Pflege!?
Fazit
Für mich eine legale und dennoch nicht legitime Diskriminierung, bitte beenden.
Eine Mischung aus Umverteilungsabsicht, Klassenkampf und Altersdiskriminierung.
Gesetzliche Regelungen stammen aus einer Zeit, als es politische Absicht war, Beschäftigte aus ihren Arbeitsverhältnissen zu drängen. Geänderter Arbeitsmarkt.
Heute können die derzeitigen Regelungen dem Stellenwert der Pflege in der Gesellschaft nicht entsprechen. Pflegenotstand.
Aufgabe der Diskriminierungen / Änderungen kosten kein Geld und brauchen kein Budget – wären geeignet, tatsächliche Leistungen pflegender Angehöriger anzuerkennen.
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben und bitte um Abhilfe...
mfg
Ralph Liebig
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