Diskriminierung melden
Suchen:

Rechtsausschuss des Bundestags billigt Verlängerung des Notstandrechts durch die Hintertür

Foto: H.S.

24.06.2021

Vor einigen Tagen wurde auf corodok berichtet, daß über eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes klammheimlich die Ermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes noch ein Jahr nach Aufhebung der "epidemischen Notlage" gelten sollen. Siehe unter: Link

Nun wurde ein weiterer Vorstoß bekannt, wie auf bundestag.de unter Link über die Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 22.06.2021 gemeldet wird:
»Angenommen wurde ebenfalls der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (19/28173) in der Fassung des Änderungsantrages der Koalition.
Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, dagegen votierte die AfD; FDP, Linke und Grüne enthielten sich.

Kritik von der Opposition gab es daran, dass eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in die Vorlage aufgenommen wurde.

Danach wird die Geltung einer Verordnung auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert.«

Die Beratung des ersten Gesetzes läuft zur Stunde, die des zweiten ist für heute Abend auf der Tagesordnung.
Link

Link Was soll man zu dieser "Opposition" noch sagen?