
Foto: H.S.
27.04.2021 - von Paul Schreyer
Das Berliner Verwaltungsgericht hat unserer Klage gegen das Robert Koch-Institut (RKI) in Teilen stattgegeben. Die Gesundheitsminister Jens Spahn unterstehende Behörde wurde vom Gericht aufgefordert, die Namen der leitenden Mitglieder des Krisenstabes zu nennen, der über die Risikobewertung im Rahmen der Corona-Krise entscheidet. Unklar bleibt weiterhin, ob die Entscheidung des RKI, im März 2020 die Risikobewertung für ganz Deutschland auf „hoch“ zu ändern – und damit den ersten Lockdown zu ermöglichen –, auf wissenschaftlichen Fakten oder auf politischem Druck basierte. Das Gericht stützte das Auskunftsersuchen von Multipolar hier nicht. Wir haben deshalb Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
PAUL SCHREYER, 26. April 2021, 3 Kommentare
Zur Vorgeschichte und Einordnung: siehe Multipolar unter: Link
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