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750 Milliarden: Verfassungsbeschwerde gegen Kreditaufnahme der EU

Foto: H.S.

25.02.2021 - von Bündnis Bürgerwille

Heute hat der Bundestag in erster Lesung über die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu einer Kreditaufnahme der EU in Höhe von 750 Milliarden Euro beraten. Die Zustimmung gilt als sicher.

Der Vorgang ist ungeheuerlich, weil die EU nach den Europäischen Verträgen verpflichtet ist, ihren Haushalt "vollständig aus Eigenmitteln" zu finanzieren (Artikel 311 AEUV). Schulden sind keine Eigenmittel. Sie sind Fremdkapital. Mit einer windigen juristischen Konstruktion versucht die EU, den klaren Willen der Verträge zu umgehen.

Das heutige Vorgehen steht im unmittelbaren Widerspruch zur Antwort, die die EU-Kommission am 3.6.2015 auf die Anfrage eines Europaparlamentariers gab: "Was die Verpflichtung zum Ausgleich des EU-Haushalts anbelangt, so lautet die übereinstimmende Auslegung dieses Artikels im Laufe der Zeit, dass der EU-Haushalt nicht durch die Ausgabe von Staatsschulden ausgeglichen werden kann."

Heute im Bundestag äußert sich der Bundesfinanzminister nicht etwa kritisch zum Vertragsbruch und zu der Tatsache, dass durch die Verschuldung des EU-Haushalts die von Deutschland lange abgelehnte Haftungsunion der Mitgliedsstaaten geschaffen wird, sondern bejubelt dies geradezu: "Es ist der Weg in die Fiskalunion und es ist ein guter Weg für Europas Zukunft".

Sehr geehrte Damen und Herren,
uns allen liegt die Zukunft Europas am Herzen. Aber wir glauben nicht, dass sie durch einen eklatanten Rechtsbruch gefördert wird. Die EU hat in den letzten Jahren stets auf rechtsstaatliches Verhalten ihrer Mitgliedsländer gedrungen. Sie muss sich an diesen Maßstäben auch selber messen lassen.

Deshalb sollte die Rechtsmäßigkeit der Schuldenaufnahme durch die EU höchtsrichterlich überprüft werden. Bündnis Bürgerwille hat deshalb Herrn Prof. Dr. iur. Hans-Detlef-Horn, Universität Marburg, mit der Erarbeitung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Die Verfassungsbeschwerde wird geführt von einer Gruppe von Hochschullehrern, überwiegend Professoren für Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre. Mit dieser Mail laden wir Sie ein, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei Kosten.

Näheres zur Verfassungsbeschwerde erfahren Sie unten. Zunächst wollen wir aber betonen, dass es uns bei der Verfassungsbeschwerde keineswegs darum geht, die Anstrengungen zur Überwindung der Corona-Krise zu hintertreiben. Im Gegenteil: Wir sind fest davon überzeugt, dass es richtig ist, wenn die Mitgliedsstaaten der EU derzeit auch hohe Schulden in Kauf nehmen, um denen zu helfen, die schuldlos in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind oder medizinische Unterstützung brauchen.

Aber Schulden müssen im Einklang mit geltendem Recht aufgenommen werden. Nichts spricht dagegen, dass die Mitgliedsstaaten der EU dies in eigener Verantwortung tun und nichts spricht dagegen, dass sie einen Teil der aufgenommenen Mittel der EU zur Verfügung stellen, um der EU die Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben zu ermöglichen. Wir schaffen das! Selbst ein hochverschuldetes Land wie Italien muss zur Zeit für eine zehnjährige Staatsanleihe weniger als 0,5% Zinsen aufwenden.

Jeder EU-Mitgliedsstaat ist frei, soviele Mittel zur Krisenbekämpfung einzusetzen, wie es ihm nötig erscheint. Aber gerade in einer Krise sollten staatliche Gelder sinnvoll und effizient verwendet werden. Das wird vor allem dadurch gewährleistet, dass man sein eigenes Geld einsetzt. Wer die Gelder anderer Staaten ausgeben darf, neigt zu Verschwendung, Ineffizienz und Über-Inanspruchnahme. Das wollten die Gründungsväter der EU verhindern, als sie der EU untersagten, ihren Haushalt mit Fremdmitteln zu finanzieren.

Deshalb erheben wir eine Verfassungsbeschwerde, die u. a. von Prof. Dr. Bernd Lucke, Prof. Dr. h. c. Hans-Olaf Henkel, Prof. Dr. Joachim Starbatty, Prof. Dr. Roland Vaubel und Prof. Dr. Jörn Kruse geführt wird. Wenn Sie sich der Verfassungsbeschwerde anschließen wollen (wie gesagt: Ohne irgendwelche Kosten für Sie!), dann unterzeichnen Sie bitte handschriftlich die Vollmacht, die Sie unter folgendem Link finden:
Link

und senden Sie sie (mit konventioneller Post) bis spätestens 19. März 2021 an:

Bündnis Bürgerwille e. V.
z. Hd. Frau Dr. Michaela Bach
Auguste-Viktoria-Str. 89b
14193 Berlin

Wir werden die Verfassungsbeschwerde einreichen, sobald das Gesetzgebungsverfahren mit der Zustimmung des Bundesrates zustande gekommen ist und bevor der Bundespräsident unterzeichnet. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt, die Zustimmung des Bundesrats könnte bereits auf deren übernächster Sitzung am 26.3.2021 erfolgen.

Zum Inhalt der Verfassungsbeschwerde und dem juristischen Vorgehen hier noch einige Informationen:
Deutschland muss den Eigenmittelbeschluss des EU-Rates formell ratifizieren. Dies kommt der Zustimmung zu einem völkerrechtlichen Vertrag gleich. Deshalb darf das Zustimmungsgesetz (vermutlich) bereits angefochten werden, bevor es vom Bundespräsidenten unterzeichnet wird. Wir beabsichtigen, beim Bundesverfassungsgericht zunächst eine einstweilige Anordnung zu beantragen, die die Ausfertigung des Gesetzes bis zur Klärung der anhängigen Rechtsfragen unterbindet. Ehe Deutschland nicht ratifiziert hat, ist die EU nicht ermächtigt, Kredite aufzunehmen.

In der eigentlichen Verfassungsbeschwerde werfen wir dann eine formale und eine materielle Rechtsfrage auf. Die formale Rechtsfrage bezieht sich darauf, ob das Zustimmungsgesetz nicht eines Gesetzgebungsverfahrens bedurft hätte, in dem der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit zustimmen muss, weil faktisch durch das Zustimmungsgesetz eine wesentliche Änderung der EU-Verträge erfolgt und das grundgesetzlich geschützte Budgetrecht des Deutschen Bundestages angetastet wird.

Zur materiellen Rechtsfrage machen wir geltend, dass es für den Eigenmittelbeschluss des Rates keine Ermächtigung im Unionsrecht gibt. Dies ist die sog. "ultra-vires-Kontrolle", die sich aus Art. 38 Abs. 1, Art. 23 Abs. 1 und 2 sowie aus Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ableitet. Zweitens machen wir geltend, dass der Eigenmittelbeschluss die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages beeinträchtigt - dies ist die sog. "Verfassungsidentitätkontrolle".

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen würden. Das notwendige Vollmachtsfomular finden Sie in der Anlage. Sollten Sie uns auch finanziell unterstützen wollen, sind wir für eine Spende auf das Konto von Bündnis Bürgerwille e. V., Volksbank Ahrweiler, IBAN DE57 5776 1591 0415 6723 00, sehr dankbar. (Spenden sind innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich absetzbar. Eine Spendenquittung geht Ihnen unaufgefordert zu.)

Mit freundlichen Grüßen
Ravel Meeth, Vorsitzender Bündnis Bürgerwille e. V.
Dr. Michaela Bach, Stellvertretende Vorsitzende
Dr. Hans-Hermann Schreier, Schatzmeister
Prof. Dr. Bernd Lucke (für die Beschwerdeführer)

Quelle: Bündnis Bürgerwille e. V.