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Köln: Kundgebung gegen das geplante NRW-Versammlungsverhinderungsgesetz

Foto: H.S.

30.01.2021 - von diverse

FDP und CDU Anschlag auf demokratische Rechte in NRW zurückgewiesen! Erfolgreiche Kundgebung in Köln am 30.1.2021. Der Entwurf eines Versammlungsverhinderungsgesetzes der NRW-Landesregierung (CDU+FDP) wurde nach offiziellen Angaben am 21. Januar erstellt. Die "Volksvertretern" wurden genötigt, bereits fünf Tage später in erster Lesung über die 90 Seiten Gesetzestext zu beraten. Am 27.1.21 ( dem 76. Jahrestag der Befreiung der Häftlinge des Konzentrationslagers in Auschwitz durch die Rote Armee) wird das Machwerk versteckt als 17. Tagesordnungspunkt im Landtag von NRW in 1. Lesung eingebracht.

Dieser Coup wurde gewählt, weil man in NRW Regierungskreisen noch gut in Erinnerung hatte, dass Ende 2018 über 70 000 Demonstranten gegen das damalige Polizeigesetz NRW demonstriert hatten. Wer sich mit den Einzelheiten befasst, muss feststellen, dass das von China in Hongkong durchgesetzte Versammlungsgesetz von diesem NRW-Entwurf locker in den Schatten gestellt wird.
siehe dazu Prigge-Recht unter: Link

Damals sprachen hiesige Medien von dem "Voranschreiten der Diktatur." Heute dagegen schweigen sie dröhnend laut. Aber so verschlafen, wie die Laschet Regierung vermutet, sind Antifaschisten nicht. Vor dem Landtag demonstrierten bereits am letzten Mittwoch, dem 27. Jan. mehr als 100 Menschen bei kaltem Nieselregen. Es war nur der erste Protest - weitere, größere werden folgen.

Köln
Innerhalb von zwei Tagen hatte das "antifaschistische Bündnis - Köln gegen Rechts" zu einer Eilkundgebung gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW aufgerufen. Zu der Kundgebung am Kölner Rudolfplatz kamen über 300 Menschen und machten deutlich, dass der Widerstand gegen dieses “Versammlungsverhinderungsgesetz“ sich in den nächsten Wochen ausweiten wird und es breiten und entschlossenen Widerstand gegen dieses Machwerk geben wird. Auf der Kundgebung wurde sich klar von rechtsoffenen Schwurbler*innengruppen distanziert, und einige rechte Antisemit*innen wie J. Liesegang und der Nazirapper „Master Spitter“ von der Demo verwiesen. Dabei kam es zu einem kurzen Polizeieinsatz und der vorübergehenden Festnahme eines Antifaschisten.

Mehrere Redner*innen betonten, dass dieses Gesetz aus der Angst vor den kommenden Krisen-Kämpfen als Vorbeugemassnahme gedacht sein soll. Auch wurde hervorgehoben, dass die Kapitalisten in der derzeitigen Krise gepampert werden: Das Kurzarbeitergeld wird von Steuern der Bürger bezahlt, die zusammenkrachenden Kleinunternehmen der Kultur- und Dienstleistungsbranche werden mit minimalsten Beträgen ebenfalls aus Steuergeldern abgefertigt, während die Großkonzerne Lohnkosten einsparen, großzügige Hilfen ohne jede Auflage in Anspruch nehmen können. Kurz: Unter dem Decknamen von "Corona" läuft ein gewaltiges Verarmungsprogramm, das Milliarden von "unten nach oben" umschichtet.

Das wichtigste Bürgerrecht jenseits der Wahlen ist das Versammlungsrecht. Dort können BürgerInnen Meinung artikulieren. Das wird von der politischen Klasse in ihrer Blase oft als störend empfunden. Da die Bürger wahrscheinlich dieses Recht zunehmend in Anspruch nehmen werden, soll dieses Bürgerrecht mit dem Vorhaben der Landesregierung zertrümmert werden.

Die reaktionäre deutsche Politik greift erneut das Vorbild des preußischen Obrigkeitsstaates auf. Ruhe soll wieder die erste Bürgerpflicht werden. Sie befindet sich daher im "mainstream" der Regierungen des "Freien Westens". Ob es die Toten von Hanau sind oder aber die Toten im Mittelmeer. Sie erfuhren die Auswirkungen des reaktionären Schubs, den die Reaktionäre vorantreiben und pushen.

Wie ein Sprecher vom "antifaschistischen Bündnis - Köln gegen Rechts" betonte, geht es um unsere Zukunft und diese werden wir nicht von Altherrenriegen in den Parlamenten bestimmen lassen. Härtester Widerstands ist angesagt!

Das französische Regime scheint mit seinem neuen "Sicherheitsgesetz" für die NRW - Politblase Vorbild zu sein.

Ebenso wie in Frankreich, werden sich auch in NRW die Bürger gegen das geplante Versammlungsverhinderungsgesetz zur Wehr setzen. Zeitgleich zur Kundgebung in Köln protestierten Franzosen gegen das "Sicherheits"gesetz in Paris und über 80 weiteren Städten. Und je mehr sich die reaktionären Gesetze EU-weit angleichen, umso mehr werden sich auch die Proteste international angleichen. Die deutsch-französische Freundschaft findet heute auf den Straßen statt.
Video von der Demo in Paris: Link


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Bericht Kölner Stadt-Anzeiger "Neues Versammlungsgesetz - 300 Menschen protestieren in Köln gegen Reuls Pläne" unter: Link

Bericht Junge Welt, 1.2.2021 "Vehemente Ablehnung" unter: Link

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Demoaufruf zum 30.1.2021 Kundgebung, Samstag 30.01. – 13h - 15.30h, Rudolfplatz
Die NRW-Landesregierung plant einen massiven Angriff auf das Demonstrations- und Versammlungsgesetz. Sollte dieser Gesetzesentwurf tatsächlich durchkommen, würden u.a. Aufrufe zur Blockade oder Störung von Naziaufmärschen unter Strafandrohung von bis zu zwei Jahren gestellt werden. Ein großer Teil antifaschistischer Arbeit würde schlichtweg verboten werden, und auch für andere Protestbewegungen hätte das Gesetz verehrende Auswirkungen.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes fand im Windschatten der Pandemie bereits am letzten Mittwoch im NRW-Landtag statt. Spontan demonstrierten dort 120 Menschen. Auch wir wollen hier in Köln eine Eilkundgebung zu diesem massiven Angriff auf das Demonstrationsrecht machen und werden uns auf Aufbau eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses gegen dieses Gesetzesvorhaben beteiligen.

Bei unserer Kundgebung ist das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes Pflicht, sowie das Einhalten von Mindestabständen. Die Kundgebungsteilnehmer*innen sollen die Kundgebungsflächen bitte höchstens zu zweit betreten oder verlassen.

Der Gesetzesentwurf:
Mit dem Gesetzentwurf plant die schwarz-gelbe Landesregierung NRW deutliche Einschränkungen und Hindernisse für Versammlungen.

Hier werden Drohkulissen gegenüber Veranstaltern*innen, Versammlungsleitern*innen, Ordern*innen und Teilnehmenden aufgebaut, die sich augenscheinlich insbesondere gegen linken Protest richten.

Schon in den Erläuterungen im Gesetzesentwurf wird deutlich, dass es sich hier auch um eine „Lex-Hambi“ handelt, nicht umsonst verweist man hier direkt auf das Demonstrationsgeschehen am Tagebau Hambach.

Konkret bedeutet dieser Gesetzesentwurf:
– Verschärfung des Störungsverbotes: schon die „Förderung von Störungen, Behinderung und Vereitelung von Versammlungen“ wird verboten. Damit wäre die Blockade von Naziaufmärschen im Prinzip unmöglich. Auch durch die Versammlungsfreiheit bisher geschützte friedliche Blockaden würden strafrechtlich bewehrt.

– Bereits die Vorbereitung und Einübung von Blockaden wäre verboten, auch wenn ein konkretes Versammlungsgeschehen nicht absehbar ist. Hier zielt man konkret auf Blockadetrainings ab. Entsprechende Trainings von „Ende Gelände“, Extinction Rebellion oder auch „Fridays for Future“ würden damit kriminalisiert.

– Videoüberwachungen werden vereinfacht. Hier reicht dann schon eine unbestimmte Versammlungsgröße, wenn die Polizei die Überwachung zur „Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes“ wegen der „Größe oder Unübersichtlichkeit“ für erforderlich hält.

– Aus geradezu jedem Grund, den die Polizei als eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ annimmt, muss der Veranstalter*in eine Liste mit Namen und Adressen der Ordner herausgeben – unabhängig davon, ob die vermeintliche Gefahr von den Ordnern ausgehen mag, oder eben von anderen Umständen.

– Das sogenannte Militanzverbot verbietet neben der Uniformierung auch eine „in vergleichbarer Weise“ „vermittelte“ „einschüchternde“ Wirkung. Hier ist eine Strafbewehrung bis zu zwei Jahren Haft vorgesehen, auch wenn lediglich dazu beigetragen wird, dass eine Versammlung diesem Verbot zuwiderläuft. Wenn die Einsatzleitung also weiße Maleranzüge oder Sonnenbrillen dieser „Einschüchterung“ zurechnet … Näheres bestimmt ihr*e Einsatzleiter*in vor Ort.

– Mit der Erleichterung von Teilnahmeuntersagungen gegenüber einzelnen Personen, ohne versammlungsbezogenen Anlass, wird ein Instrument für den geradezu willkürlichen Ausschluss der von der Polizei als „problematisch“ empfundenen Personen erlaubt.

– Für Veranstalter*innen und Anmelder*innen kommen neue Hürden hinzu. Nicht nur müssen deutlich mehr Angaben zu Person und Adresse gemacht werden, eine telefonische oder mündliche Anmeldemöglichkeit entfällt. Und die Ausnahme von Samstagen, Sonn- und Feiertagen können die Anmeldefrist auf bis zu vier Tage verlängern.

– „In der Einladung zu einer öffentlichen Versammlung ist der Name der Veranstalterin oder des Veranstalters anzugeben.“ Da die Veranstalterfunktion direkt mit den aufrufenden und/oder organisierenden Personen verknüpft ist, bedeutet dies faktisch, dass der Aufruf zu einer Versammlung unter eigenem Namen erfolgen muss. Damit werden Veranstalter*innen linker Gegenproteste den Nazis namentlich zum Fraß vorgeworfen.

Mit diesem Gesetz würden nicht nur – bereits nicht unübliche – Willkürmaßnahmen der Polizei weiter legalisiert

Gerade die Hürden für Veranstalter*innen, Ordner*innen und Teilnehmer*innen, zielen darauf ab, Versammlungen zu erschweren und einem größeren Sanktionsrisiko zu unterwerfen.

Auch wenn es in Parlamenten nicht unübliche Praxis ist, erscheint es doch kalkuliert, die 1. Lesung des Gesetzesentwurfs im Nordrhein-Westfälischen-Landtag erst auf Tagesordnungspunkt 17, mithin nach 20:15 Uhr anzusetzen. Die Folge ist, dass parlamentarische Reden lediglich zu Protokoll gegeben werden. Ein öffentlicher parlamentarischer Diskurs vor der Verweisung in den Innenausschuss unterbleibt damit.

Die Möglichkeit zu friedlichen Blockadeaktionen ist eine ebenso wichtige und legitime Protestform. Das Recht, unerkannt an öffentlichen Formen des Protests und der Meinungsäußerung teilzunehmen ist für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft nicht verhandelbar.

Sollte dieser Gesetzesentwurf tatsächlich durchkommen, würden effektive Protest- und Blockadeformen von Köln gegen Rechts faktisch verboten, bzw. mit möglicherweise völlig absurden Strafen von bis zu zwei Jahren Haft belegbar werden. Erfolgreiche Protestmaßnahmen, wie gegen die Kölner Naziszene und die AfD würden damit nur unter hohen persönlichen Risiken für die Beteiligten stattfinden können – oder eben gar nicht mehr. Womit der Weg für Rechtsextremisten frei wäre.

Quelle: diverse