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Dabrock + Huber gegen assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen

Foto: H.S.

26.01.2021 - von epd

In der Debatte über Sterbehilfe haben sich der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, und der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, gegen den assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen ausgesprochen.

"Die Diakonie sollte nicht über Angebote `professionellen Sterbens` sinnieren", schreiben Peter Dabrock und Wolfgang Huber in einem Gastbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (25. Januar). "Es geht darum, dass der Suizid nicht eine Normalform des Sterbens wird", heißt es darin an anderer Stelle.

"Die Diakonie sollte ihr Profil statt durch ein geschäftsmäßiges Angebot im Bereich der Suizidassistenz durch Formen der Begleitung in der letzten Lebensphase stärken, die ihr Gewicht auf mögliche Alternativen legen", schreiben Dabrock und Huber. Zu den möglichen Alternativen gehöre insbesondere die palliative Versorgung, die nicht nur Mittel der Schmerzlinderung umfasse, sondern körperliche und psychologische, seelsorgliche und spirituelle Sterbebegleitung einschließe, schreiben die evangelischen Theologen weiter.
Vor Selbsttötung bewahren

Huber und Dabrock verweisen darauf, dass Selbstbestimmung mit der sozialen Bezogenheit auf andere verbunden ist. Selbstbestimmung habe in der Fürsorge für das Leben anderer eine Grenze, schreiben sie. Weiter betonen die Theologen, die Entscheidung zum Suizid sei zu respektieren. Der Respekt vor der Menschenwürde und die Achtung für das Leben würden aber zugleich die Aufgabe einschließen, Menschen soweit möglich vor der Selbsttötung zu bewahren.

Die Experten für evangelische Ethik beziehen sich in ihrem Beitrag auf einen Vorstoß mehrerer evangelischer Autoren, darunter auch Diakonie-Präsident Ulrich Lilie und der hannoversche Landesbischof Ralf Meister, die sich ebenfalls in einem Gastbeitrag in der FAZ für die Möglichkeit der Suizidassistenz auch in diakonischen und kirchlichen Einrichtungen ausgesprochen haben.

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Am 30.1.2021 zitiert der Deutschlandfunk in seiner Presseschau die folgende Kommentare zum Thema Sterbehilfe:

Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG: Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen haben
einen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe vorgelegt. Er soll
Sterbewilligen den Zugang zu Mitteln zur Selbsttötung ermöglichen und für alle
Beteiligten Rechtssicherheit schaffen. So schreibt die F.A.Z.: „Die jüngsten
Gesetzentwürfe rufen zwei höchstrichterliche Urteile ins Gedächtnis. Knapp ein
Jahr ist vergangen, seit das Bundesverfassungsgericht ein grundstürzendes
Urteil gefällt hat. Eine mit breiter parlamentarischer Mehrheit beschlossene
Bestimmung ist seither Makulatur. Schon vier Jahre ist es her, dass das
Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass Personen unter bestimmten
Umständen ein Präparat nicht verwehrt werden darf, mit dem sie ihrem Leben
4ein Ende setzen können. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber
eine Aufgabe übertragen, die der Quadratur des Kreises gleicht. Ein
‚Schutzkonzept‘ zu entwickeln, das Suizide möglichst verhindert, gleichzeitig
aber den Tod von eigener Hand zur höchsten Form ‚autonomer
Selbstbestimmung‘ zu stilisieren lässt sich kaum zusammendenken,
geschweige denn in die Praxis umsetzen“, bemängelt die F.A.Z.

Die SÜDWEST-PRESSE aus Ulm: „Der Bundestag muss Regeln finden: Er muss einerseits der
individuellen Freiheit zum Recht verhelfen. Andererseits muss er den Einzelnen
vor einem Rechtfertigungszwang schützen, wenn er mit schwerer Krankheit
leben will. Und er muss Hürden errichten, damit aus einer persönlichen Krise
keine unbedachte Kurzschlusstat wird. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf
bietet eine Grundlage für eine breite öffentliche Diskussion. Er gibt den
Abgeordneten die Chance, einen Weg zwischen persönlicher Freiheit und einem
suizidfreundlichen Klima zu finden“, befindet die SÜDWEST-PRESSE.

Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG: „Im Zentrum der Debatte steht ein Wert, der zum Fundament unserer Gesellschaft gehört: die Menschenwürde. Es sei Ausdruck von Selbstbestimmung,
Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Seitdem reisen Ärzte durchs Land, um Menschen zu bescheinigen, dass ihre schwere Erkrankung ein nachvollziehbarer, ausreichender Grund für eine Selbsttötung ist. In diesem Zusammenhang braucht es Rechtssicherheit.“

Quelle: evangelisch.de