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Umfrage zur elektronischen Patientenakte vom Psychotherapeuten Netzwerk

Foto: H.S.

12.01.2021 - von Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk

Seit dem 01.01.2021 sind die Krankenkassen verpflichtet, gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Die zentrale elektronische Patientenakte – kurz ePA – ist eine digitale Akte, die die Krankheitsgeschichte eines Patienten dokumentiert. Bisher war die Krankenakte nur bei Haus- bzw. Fachärzt*Innen oder den Psychotherapeut*Innen auf dem Praxisrechner gespeichert.

Gesundheitswesens Zugriff haben. Damit alle Daten zentral gespeichert werden können, müssen die Arztpraxen und weitere Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Psychotherapeut*Innen, Logopäd*Innen etc. an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Telematik meint im Gesundheitswesen die elektronische Speicherung, Verarbeitung und den Austausch von krankheitsbezogenen Informationen vernetzt auf einem zentralen Server.

Leider bestehen hierbei weiterhin erhebliche Informationslücken. Selbst Personen, die sich über die ePa informieren und sich mit dem Konzept auseinandersetzen, fällt es schwer, einen Überblick zu erlangen.

Was bedeutet die ePa genau für die Krankenkasse, die Behandler*Innen und die Patient*Innen? Wer hat Zugriff auf meine Krankendaten und wie werden sie geschützt? Bleibt meine Teilnahme an der ePa weiterhin freiwillig?

Der Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur gestaltet sich kompliziert. Zum einen entstehen hohe Kosten für das Gesundheitssystem und zum anderen wird wichtige Zeit für die technische Realisierung, z.B. Wartung und Einrichtung von Software, verschwendet, die für die tatsächliche Behandlung von Patient*Innen benötigt wird. Gerade zu Zeiten von Ärztemangel und langen Wartezeiten auf Psychotherapien wird der Zugang zur Behandlung dadurch noch zusätzlich erschwert.

Auch die Behandler*Innen selbst kommen in die prekäre Situation, sich zwischen einem Honorarabzug und dem Vertrauen ihrer Patient*Innen entscheiden zu müssen.

Die "Transparenz" der ePa wird uns als Fortschritt verkauft, doch tatsächlich dürfen Ärzt*Innen aller Art, also auch Betriebsärzt*Innen, sowie Apothekenmitarbeiter*Innen, Physiotherapeut*Innen und möglicherweise pflegerisches Personal auf die Daten zugreifen. Ist das wirklich nötig? Und wer garantiert uns, dass unsere Daten auf dem zentralen Server sicher sind? Immerhin besteht doch die Möglichkeit, dass Hacker*Innen meine sensiblen Krankendaten einsehen und verkaufen können.

Durch die Speicherung auf einem zentralen Server, nicht verteilt auf einzelnen Praxisrechnern, präsentieren wir unsere sensiblen Krankendaten Hacker*Innen auf dem Silbertablett. Kein System ist komplett sicher.

Die oben genannten Punkte werden oft vergessen oder sind den Patient*Innen schlichtweg nichtbekannt. Eine frühere Umfrage des DPNW hat bereits ergeben, dass 2/3 von 3.453 Befragten sich gar nicht oder nur etwas über die ePa informiert fühlten.

Da ein Mindestmaß an Wissen vorliegen muss, um eine persönliche Bewertung der ePa bilden zu können, haben wir eine neue Umfrage erstellt. Diese soll über die ePa informieren und anschließend verschiedene Meinungen und die generelle Akzeptanz abfragen.

Durch Ihre Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, dass Ihre Interessen berücksichtigt werden können und Gehör Umfrage teilzunehmen:
Zur Umfrage: Link


Dazu passt: Sensible Patientendaten waren für Unbefungte zugänglich in den Arztpraxen: Spiegel.de unter Link

Organisation: Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk
Psychotherapie – Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger - Adresse: Siebengebirgsstraße 86, 53229 Bonn
Ansprechpartner: Ulrich Hanfeld, Hanfeld PR -
Telefonnummer: 0175 181 97 72 - E-Mail-Adresse: mail(at)hanfeld-pr.de, Internetseite: Link

Quelle: Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk