Foto: H.S.
11.11.2020 - von IT.NRW
Unter dem verfügbaren Einkommen verstehen die Statistiker die Einkommenssumme (Arbeitnehmerentgelt und Einkommen aus selbstständiger Arbeit und Vermögen), die den privaten Haushalten nach der sog. Einkommensumverteilung, also abzüglich Steuern und Sozialabgaben und zuzüglich empfangener Sozialleistungen, durchschnittlich für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung steht. Es ist als Indikator für die finanziellen Verhältnisse der Bevölkerung der Gemeinden zu verstehen und ermöglicht mittelbar Aussagen zur lokalen Kaufkraft, wobei die regionale Preisentwicklung unberücksichtigt bleibt.
Im Jahr 2018 verfügte jeder Einwohner in Nordrhein-Westfalen rein rechnerisch über ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 22 294 Euro. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 747 Euro
mehr als ein Jahr zuvor. Mit 39 443 Euro wies Attendorn im Kreis Olpe das
höchste verfügbare Einkommen je Einwohner aller 396 Städte und Gemeinden
in NRW auf. Schalksmühle im Märkischen Kreis (36 004 Euro) und Meerbusch
im Rhein-Kreis Neuss (33 834 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei.
Am unteren Ende der Skala rangierten Gelsenkirchen (16 450 Euro) und
Kranenburg im Kreis Kleve (16 350 Euro).
Insgesamt belief sich das verfügbare Einkommen im Jahr 2018 in
Nordrhein-Westfalen auf rund 399,6 Milliarden Euro. Von allen Städten und
Gemeinden des Landes wiesen Köln (24,3 Milliarden Euro) und Düsseldorf
(16,1 Milliarden Euro) die höchsten Einkommenssummen auf. Rein rechnerisch
kamen damit auf jeden Einwohner Kölns mehr als 22 402 Euro. In der
Landeshauptstadt lag das verfügbare Einkommen bei durchschnittlich
26 087 Euro.
Die höchsten Zuwächse beim verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Jahr
2017 ermittelten die Statistiker für Schalksmühle im Märkischen Kreis
(+5,1 Prozent) und Attendorn im Kreis Olpe (+5,0 Prozent). Die geringsten
Zuwächse aller Städte und Gemeinden des Landes erzielten Straelen im Kreis
Kleve (+0,2 Prozent) und Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke (+1,7 Prozent).
(367 / 20) Düsseldorf, den 11. November 2020
Die Einkommen der RenterInnen und PensionärInnen wären sicher leicht aus der Gesamtsumme zu extrahieren, warschienlichsogar nach Männlein und Weiblein getrennt. . Warum geschieht das nicht? H.S:
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Finanzen:
28.09.2020: Antrag auf Bargeldlimit im Stadtrat von Rotterdam gestellt
16.09.2020: Ältere werden von Banken zunehmend altersdiskriminiert
08.09.2020: Gewerbesteuereinbruch in NRW
Alle Artikel zum Thema
Finanzen