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Themensetzung + Sprachregelung: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Foto: H.S.

20.10.2020 - von Oliver Märtens

Auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bei "Frag den Staat" im Mai 2020 habe ich nach mehrfachem Nachfragen - auch unter Einschaltung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit - einen vielsagenden Bescheid* erhalten.

Darin verweist das Presseamt der Bundesregierung darauf, dass ihm die Informationen niemals vorgelegen hätten, über die das Bundesministerium des Inneren in seiner
Presseerklärung gesprochen hätte, nämlich: "Diese (Maßnahmen) werden innerhalb der Bundesregierung fortlaufend abgewogen und regelmäßig mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt**."

Die Bundesregierung wägt also fortlaufend Maßnahmen ab, wobei sich die dazugehörigen Informationen aber niemals im Besitz der Pressestelle der Bundesregierung befinden. Auch sieht sich die Pressestelle nicht als zuständig dafür an, sich diese Informationen von der Bundesregierung zu beschaffen - WTF?!?

Fehlende Dokumentationen von Verhältnismäßigkeitsprüfungen sind ja leider nichts Neues, siehe z. B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof unter: Link
und Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Einführung der Maskenpflicht unter: Link

* Bescheid über die Anfrage nach dem Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung an "Frag den Staat" unter: Link

** Mitarbeiter des BMI verbreitet Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement unter: Link


*******
Dazu passt:
"Bereits seit 1933 (gaben) tägliche Pressekonferenzen und Pressemitteilungen die erforderliche Ausrichtung und Sprachregelung als einschneidende(s) Mittel der Einflussnahme (vor). ... Auch bisher schon hatte es diese Pressekonferenz der Reichsregierung gegeben, doch unter Leitung eines von den Presseleuten gewählten Zeitungsmannes und mit den Regierungsvertretern in der Rolle von informierenden und auf Fragen Auskunft gebenden Gästen.
Das wurde Mitte 1933 grundlegend anders. Von nun an traten die Berliner Pressevertreter täglich 12 Uhr im Propagandaministerium zum Befehlsempfang an (abends fand um 18 Uhr noch eine Nachlese statt.) Vorangegangenen war dort die Konferenz der Abteilungsleiter unter dem Vorsitz von Goebbels sowie eine Referentenbesprechung, so dass dann zur Pressekonferenz ein fertiges Anweisungsprogramm vorlag, das einfach zum Mitschreiben diktiert wurde und zu dem von den Pressevertretern lediglich Fragen erwartet wurden, die der Ergänzung bzw. der Klärung eventueller Missverständnisse dienten."
Helmut Heiber: Joseph Goebbels. dtv 1965.

"Meinungsfreiheit ... wird nach ökonomischen Interessen verwaltet, geformt, zurechtgestutzt. Im Handel mit der Ware Information und mit den zu ihrer Verbreitung heute bereitstehenden Technologien geht es genauso wie in anderen ökonomischen Feldern um Marktanteile und Macht. Und die multinationalen Medienkonzerne bewirken nicht die Beförderung politischer Freiheit, ... objektiver Berichterstattung und Meinungsbildung, sondern sind auf die politischen und ökonomischen Interessen der Metropolen zugeschnitten - mit dem Resultat einer weltweiten Uniformierung der Lebens- und Konsumgewohnheiten".
Reiner Steinweg u.a.: Medienmacht im Nord-Süd-Konflikt: Die Neue Internationale Informationsordnung. Suhrkamp 1984.

Quelle: Oliver Märtens, Helmut Heiber, Reiner Steinweg u.a.