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Arbeiten nach der Kinderpause

03.02.2004

Ab Januar 2004 haben Mütter oder Väter, die ins Berufsleben zurückkehren möchten, Anspruch auf Leistungen zur Arbeitsförderung, z.B. Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber und Weiterbildung. Der Anspruch erlischt ein Jahr nach dem 15. Geburtstag des Kindes. Bedingung: Nachweis einer 12monatigen beitragspflichtigen Beschäftigung. Unter diesem Titel hat der Verein „Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Forschung im Alter“ (DGGA) (Vorsitz: Prof. Dr.-Ing. Dr. phil. h.c. Clemens Geißler; Ministerialdirigent a.D. Dr. jur. Dr. h.c. mult. Christian Hodler) sein erstes Positionspapier vorgelegt. Tenor: Die Einführung von Seniorprofessuren. Näheres erfahren Sie leider nicht per mail, da keine Mailadresse angegeben ist, sondern bei:
DGGA e.V. Lister Straße 15, 30163 Hannover, Tel. 0511-399-7215

Quelle: Rheinische Post, 3.2.04