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Rentenerhöhung 2021 unsicher, Grundrente im Bundestag verabschiedet

Foto: H.S.

02.07.2020 - von Hanne Schweitzer

nDie Renten sind im Juli 2020 auf 4,2 Prozent im Osten, beziehungsweise um 3,45 Prozent im Westen gesteigen. Dazu hat unter anderem die Lohnentwicklung des Vorjahres beigetragen. Alexander Gunkel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung bei der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherung gab schon mal bekannt, dass die Rente 2021 vermutlich im Osten nur um 0,7 Prozent und im Westen gar nicht erhöht werden könnte. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise lassen sich derzeit nur sehr schwer abschätzen“, erklärte Gunkel. Die Zunahme der von Kurzarbeit und höhere Arbeitslosigkeit infolge der staatlichen Corona-Maßnahmen wirken sich bei der Rentenversicherung laut Gunkel aber eher begrenzt aus. Bei Kurzarbeit würden mindestens Beiträge in Höhe von 80 Prozent des bisherigen Entgelts gezahlt, und für Beziehern von Arbeitslosengeld I zahle die Bundesagentur für Arbeit die Rentenversicherungsbeiträge. Die Renten-Beitragszahler müssten mit höheren Beiträgen rechnen.
Rentenkürzungen sind durch eine Schutzklausel (noch) gesetzlich ausgeschlossen.
Rund 2,4 Millionen RentnerInnen, davon die meisten Frauen, erhalten weniger als 1.000 Euro Rente im Monat.
Ob die Nullrunde auch bei den Bundestagsabgeordneten kommen wird, ist nicht bekannt. 2019 stiegen ihre Diäten um 3,1 Prozent auf 10.083 Euro im Monat.

Grundrente: Bescheide kommen später
Nach Informationen des Direktors der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Fasshauer, erhalten RentnerInnen, die einen Anspruch auf einen Zuschlag durch die Grundrente haben, ihre Bescheide voraussichtlich erst 2022. Ab Juli 2021 könne der Versand der Grundrentenbescheide für Neurentner beginnen. Arbeitsminister Heil hatte die Möglichkeit von Verzögerungen eingeräumt, allerdings betont, dass die Grundrente rückwirkend gezahlt werden könnte.
Der Bundestag hat die Grundrente am 2.7.2020 verabschiedet. Das Gesetz kann nun, wenn der Bundesrat nicht dagegen ist, zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. (Zustimmung des Bundesrats am 3. Juli 2020.)

Die Leistung soll zu Beginn des Jahres 2021 eingeführt werden. 1,3 Millionen Rentner sollen davon profitieren. Ein Großteil davon – 70 Prozent – sind Frauen. Voraussetzung sind mindestens 33 Beitragsjahre in der Rentenversicherung. Außerdem darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen.

Quelle: diverse