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Doppelbesteuerung der Renten: Finanzgericht gibt Az. eines Musterverfahrens bekannt !!!

Foto: H.s.

04.06.2020

Das Finanzgericht Saarland hat das Aktenzeichen des bei ihm anhängigen Verfahrens zur Frage der Doppelbesteuerung von Renten (s. hierzu ausführlich Schindler/Braun, NWB 11/2020 S. 784) veröffentlicht. Dort wird es als Verfahren mit besonderer Bedeutung unter dem Az. 3 K 1072/20 geführt.

Hintergrund: In dem Verfahren wendet sich der Kläger gegen die Besteuerung seiner gesetzlichen Altersrente. Daneben bezieht er eine Rente aus der Zusatzversorgungskasse Saarland. Schwerpunkt der Klage ist die aus Klägersicht verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge in der Einzahlungs- und der Auszahlungsphase.

Zudem wendet sich der Kläger gegen die Typisierungen in § 22 EStG, deren Ertragsanteil nicht richtig berechnet wäre, die Zuordnung der Rentenbeiträge zu den Sonderausgaben sowie gegen die rückwirkende Anhebung des steuerpflichtigen Anteils der Renten für Beiträge vor 2005.

Er kritisiert die Verletzung der Normenklarheit in § 22 EStG und bezweifelt, ob hinsichtlich des Zwanges zur gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt eine Einkunftsquelle i.S. des § 2 EStG vorliegt, da es an der Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen eines Umlageverfahrens fehle.

Zu den genannten Punkten komme die Doppelverbeitragung mit Sozialversicherungsbeiträgen und bei Einführung einer "Grundrente", die Ungleichbehandlung mit diesen Beziehern, da jene ohne eigene Beitragsleistung gleich besteuert würden.

Hinweis:
Betroffene Rentner können nun Einspruch einlegen und unter Hinweis auf das angestrengte Musterverfahren das Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO beantragen. Da das Verfahren noch nicht beim BFH anhängig ist, bedarf es zum Ruhen des Verfahrens der Zustimmung der Finanzbehörde.

Wann mit einer Entscheidung in der Sache zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest.

Quelle: Finanzgericht des Saarlandes online, NWB Datenbank (il)
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Quelle: Finanzgericht des Saarlandes