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03.07.2023 - von Susanne Küttner
Den Charakter eines Staates kann man doch am ehesten daran erkennen, wie er mit den Schwächsten in der Gesellschaft umgeht – den Kleinen, den Kranken, den Alten. Diesen Sonnabend tritt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft, das Ende Mai beschlossen wurde. ... »Die im Gesetz vorgesehenen Erhöhungen, z. B. für Pflegesachleistungen, Pflegegeld, teilstationäre Versorgung und die Leistungszuschläge bei vollstationärer Versorgung bringen in der Praxis keine Entlastung«, erklärte die Präsidentin der Volkssolidarität am Freitag. So verpufften die bereits seit 2022 gewährten höheren Leistungszuschläge angesichts der steigenden Eigenanteile. Wenn jetzt das Pflegegeld um maximal 45 Euro erhöht wird, bringe das für pflegende Angehörige keinen Mehrwert. Die Betroffenen würden mit einer minimalen Anhebung der Leistungen abgespeist. Die Eigenanteile und Zuzahlungen wüchsen stetig, die Bedarfe würden nicht annähernd gedeckt, so Susanna Karawanskij. ... Weiterlesen bei Junge Welt, 1.7.2023
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