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BewohnerInnen von Pflegeheimen sollen bei Infektionen nicht mitgezählt werden

05.06.2020

Bund und Länder planen, eine regionale Obergrenze für Covid-19-Infektionen festzusetzen. Der Plan lautet, den Lockdown beim Erreichen dieser Grenze wieder einzuleiten. Pflegeheimbewohner sollen aus der Betrachtung des Infektionsgeschehens ausgeklammert werden. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
"Das Gegenteil von gut gemeint ist oft schlecht gemacht. Eine Obergrenze für die Infektion einzurichten, kann ein sinnvoller Schritt sein, das regionale Infektionsgeschehen zu steuern.

Doch die 800.000 pflegebedürftigen Menschen in den Heimen und die hunderttausenden Altenpflegekräfte herauszunehmen, ist gedankenlos. Diese Regelung darf so nicht kommen. Das hat nichts mit Solidarität zu tun. Damit würde man die Schwächsten ihrem Schicksal überlassen. Der Plan funktioniert auch praktisch nicht. Schließlich sind die Altenpflegekräfte ebenfalls Teil der Gesellschaft. Zudem gibt es Orte in Deutschland, da beträgt der Anteil der Pflegeheimbewohner an der Gesamtbevölkerung mehr als 10 Prozent. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich dann rasch Covid-19 in der gesamten Gemeinde ausbreitet. Deshalb muss das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen in die Gesamtbewertung einfließen."

Laut Brysch sträube sich die Landesregierung NRW, "Pflegekräfte und Bewohner regelmäßig zu testen, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Dadurch würden bessere Besuchsmöglichkeiten verhindert. Für viele Bewohner habe sich, trotz Aufhebung des Besuchsverbots für viele wenig geändert. „Die Heime zu Hochsicherheitszonen auszubauen kann keine Lösung
sein. Mit Selbstbestimmungund Menschenwürde hat das nichts zu tun.“ Zwar erlaube die Coronaschutzverordnung den täglichen Besuch. Aber es liege in der Entscheidung der Heimleitungen, wie und wie oft dies ermöglicht sei. Dies führe dazu, „dass viele Betreiber mit sehr restriktiven Maßnahmen reagieren“. In vielen Heimen seien nur wöchentliche Besuche hinter Plexiglas möglich. In manchen Einrichtungen gebe es gar keinen Zutritt.
Auch die Landesregierung von NRW erklärte laut Kölner Stadt-Anzeiger, sie beurteile die teils restriktive Handhabung „sehr kritisch“. Schutzverordnung sähen aber grundsätzlich nur Beschränkungen und keine Verpflichtungen vor. Reihentest sehe man kritisch, weil sie als Momentaufnahmen nur vermeintliche Sicherheit gäben.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 5.6.2020