Foto: H.s.
03.06.2020 - von Bagso
Mehr als vier Wochen nach der Ankündigung von Bund und Ländern, Pflegeeinrichtungen unter Auflagen wieder für Besuche von Angehörige zu öffnen, stellen mehrere Bundesländer es weiterhin in das Ermessen der Einrichtungen, ob sie Besuche überhaupt zulassen. In anderen Bundesländern sind Besuche auf maximal eine Stunde in der Woche begrenzt. Die BAGSO hält diese Regelungen für nicht verhältnismäßig und fordert die betreffenden Länder auf, ihre Verordnungen anzupassen.
Bei den Kontaktverboten zwischen engsten Familienangehörigen handelt es sich nach Meinung der BAGSO um die mit Abstand schwersten Grundrechtseingriffe in der gesamten Corona-Zeit. „Sie mögen zu Beginn der Corona-Krise begründet gewesen sein, aber sie waren auf einen Zeitraum von vier oder sechs Wochen ausgelegt und können auf keinen Fall unverändert Bestand haben. In etlichen Bundesländern haben die Verantwortlichen dies bereits erkannt“, heißt es in der Stellungnahme der BAGSO.
In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein gelten weiter grundsätzliche Besuchsverbote. Die Einrichtungsleitungen entscheiden weitgehend selbst darüber, welche Ausnahmen sie zulassen. In Bremen, Hamburg und Hessen ist der Besuch auf eine Stunde pro Woche oder weniger begrenzt. In Brandenburg und Niedersachsen sollen Besuche ermöglicht werden, Häufigkeit und Dauer bleiben aber vollständig im Ermessen der Einrichtungen.
Die übrigen acht Bundesländer, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben tägliche Besuche von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen in den vergangenen Wochen durch Verfügungen ermöglicht. Von zentraler Bedeutung ist aus Sicht der BAGSO, dass die Umsetzung der Regelungen von den zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird.[b]
Für Nordrhein-Westfalen stimmt das leider nicht! Die Verfügungen sind wohl nicht überall angekommen! H.S. Siehe: Link
- Einen Überblick über die jeweils aktuell geltenden Regelungen in den 16 Bundesländern (mit Verlinkung) bietet der BIVA-Pflegeschutzbund auf seiner Internetseite: Link - Die Ausführungen in dieser Stellungnahme bilden den Stand vom 2. Juni 2020 ab.
- Verordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege vom 28. Mai 2020, Link –
- Von den über 1.000 Personen, die sich in der Zeit ab dem 19. Mai 2020 an einer nicht repräsentativen Umfrage des Pflegeschutzbund-BIVA beteiligt haben, gaben mehr als 70% an, dass die bisherigen Lockerungen des Besuchsverbots keine Verbesserungen gebracht haben, vgl. Link
- Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen vom 28. Mai 2020, Kapitel VI, Link -
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