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Staatliche ÜBERregulierung der Krankenhäuser droht

Foto: H.S.

01.05.2020 - von DKG + Hanner Schweitzer

Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, nimmt Stellung zum Konzeptpapier des Bundesministeriums für Gesundheit, Leiter Spahn, mit dem unbeschwerten Titel: „Neuer Klinikalltag“.

Dr. Gerald Gaß, begrüßt das Konzeptpapier grundsätzlich. Er ist erfreut, dass Spahn die Forderung von Mitte April, schrittweise und vorsichtig zu einer Regelversorgung zurückzukommen, aufgreift. Damit wird den berechtigten Interessen der Patienten, die auf Behandlungen warten, Rechnung getragen.“

Aber:
Ein für alle Krankenhäuser einheitlicher Stufenplan zur schrittweisen Erhöhung der OP-Kapazitäten mit 14-tägiger Re-Evaluation ist nicht praktikabel.
Ebenso wenig die Anpassung der Intensivbetten-Reserve in Fünf-Prozent-Schritten im Drei-Wochen-Rhythmus. Das ist ein theoretisches Rechenmodell, und die Kliniken können es nicht einheitlich umsetzen.. Gaß: „Wir brauchen deshalb keine detailverliebte Regelung der notwendigen Balance zwischen COVID-Bereitschaft und Regelversorgung. Die Verantwortlichen in den Krankenhäusern wissen was zu tun ist"

Besonders problematisch ist der Vorschlag, die Versorgungsaufträge der Kliniken kurzfristig neu zu ordnen. „Man kann jetzt nicht einfach Klinikstandorte definieren, an denen Operationen konzentriert werden und andere benennen, die sich vorrangig um COVID-Patienten kümmern“, so Gaß.
Denn: Die Krankenhäuser haben fest etablierte Versorgungsaufgaben und Fachgebiete. Dafür sind sie personell und medizintechnisch ausgestattet. Wer das kurzfristig neu ordnen möchte, bringt die komplette Krankenhauslandschaft in Unordnung.

„Wir empfehlen den zuständigen Länderministerien deshalb dringend, sich mit ihren nun anstehenden Verordnungen für ein geordnetes Nebeneinander von COVID-Bereitschaft und Regelversorgung auch an dem von der DKG formulierten Orientierungsrahmen auszurichten“, sagte Dr. Gerald Gaß.
Was aber haben Länderministerien mit einem Konzeptpaier zut tun, slebst wenn es aus dem Gesundheitsministerium stammt???

Gaß weiter: "Wichtig ist, dass die Finanzierung der Krankenhäuser mittelfristig auf die abgestimmte Balance zwischen Bereitschaft und Versorgung angepasst wird.

Für die erste Phase der Pandemie bis zunächst Ende September 2020 hat der Gesetzgeber einen finanziellen Rettungsschirm als Instrument zur wirtschaftlichen Stabilität der Krankenhäuser implementiert. Dieser soll durch einen Beirat aus Kassen und Krankenhausvertretern fortlaufend überprüft werden. „Es braucht aber neben der kurzfristigen Überprüfung auch Finanzierungsinstrumente, die mittelfristig angelegt sind. Klar ist, dass eine rein leistungsbezogene Vergütung über DRGs und Pflegesätze aus der Zeit vor Corona diesen Aufgaben nicht gerecht wird“, so der DKG-Präsident.

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Link: Krankenhausgesellschaft zum Entwurf des zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Quelle: DKG, 28.04.2020

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