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Münster: Mahnwache gegen Atomanlagen

27.04.2020

Verwaltungsgericht Münster kippt Versammlungsverbot. Das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen am Sonntag zum gekippten Versammlungsverbot durch das Verwaltungsgericht Münster:

Antiatomkraft-Initiativen im Münsterland sowie der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) begrüßen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster (Aktenzeichen 5 L 361/20), das in einem Eilverfahren eine Mahnwache,Montag, 27. April, um 11 Uhr auf dem Alfred-Krupp-Weg am Güterbahnhof in Münster erlaubt hat. (…)

»Wir freuen uns sehr über dieses klare Urteil, das für Versammlungen in Coronazeiten erheblich mehr Rechtssicherheit schafft. Anlass für die Proteste sind die vom Gronauer Urananreicherer Urenco auch während der Coronapandemie fortgesetzten Uranmüllexporte von Gronau nach Russland. Wer seinen Atommüll nicht in Deutschland sicher entsorgen kann oder will, sollte auch keine Erlaubnis zum Betrieb einer Atomanlage erhalten. Es wird dringend Zeit, dass der unverantwortliche Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau eingestellt wird. Die Menschen in Russland zahlen den Preis für die gescheiterte Atommüllentsorgung in Gronau. Auf der Mahnwache morgen werden wir zudem den Opfern der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl vor genau 34 Jahren gedenken. Der Super-GAU hat deutlich gezeigt, welch verheerende Folgen die Atomkraft anrichten kann«, so Peter Bastian vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen. (…)

Mitte März hatte das Bundesinnenministerium einen für Anfang April geplanten Atommülltransport vom britischen Sellafield zum stillgelegten AKW Biblis in Hessen aufgrund der Coronagefahrensituation abgesagt.