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Junges dynamische Team mit Benzin im Blut - nicht altersdiskriminierend

17.10.2023 - von H.S.

Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass es keine Altersdiskriminierung im Sinne von § 1 AGG und § 7 AGG ist, sondern ironisch gemeint, wenn in einer Stellenanzeige formuliert wird: Mitarbeiter für "junges dynamisches Team mit Benzin im Blut" gesucht.
Geklagt hatte ein 50jähriger Bewerber, bekommen hatte die Stelle ein 48Jähriger.

LAG Mecklenburg-Vorpommern
Urteil vom 17.10.2023
2 Sa 61/23

Quelle: LAG MECKELENBURG-VORPOMMERN