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Freibetrag bei Doppelverbeitragung: Will Union Freiwillig Versicherte aussen vor lassen?

Foto: H.S.

12.12.2019 - von Horst Gehring

Seit gestern mehren sich Stimmen aus dem Gesundheitsausschuss, dass die Union die Forderung des Gesamtverbandes der GKV zur Gleichstellung von freiwillig Versicherten hinsichtlich ihrer Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung blockiert. Offensichtlich handelt es sich um eine kleine Minderheit von drei Prozent in einer zweistelligen Millionenhöhe. Die am Montag im Gesundheitsausschuss beschlossene Regelung wird sich in erster Linie auf Pflichtversicherte auswirken.
Es wäre aber nur logisch, wenn man freiwillig Versicherte hinsichtlich ihrer Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung dann nicht anders zu
behandeln hat. Dieses sollte jetzt beim anstehenden Gesetzesvorhaben beachtet werden.

Sollte sich diese These bewahrheiten, ist das ein sehr schlechter Beigeschmack für viele Betroffene. Wie man den Medien gestern entnehmen
konnte, springt jetzt der Staat bei der Entschädigung der Thomas-Cook-Kunden ein. Das freut diejenigen, die eine Pauschalreise beim insolventen Reiseunternehmen gebucht haben.

Die Begründung des Bundes ist aber geradezu absurd. Die Regierung erklärt allen Ernstes, es sei Kunden nicht zumutbar, dass sie auf sich
gestellt für die Klärung der komplexen Rechtsfragen sorgen müssten. Rührend so viel Besorgnis. Was wohl die sogenannten Direktversicherungsgeschädigten dazu sagen?

Dass der Bund nachgibt, ist als Schuldeingeständnis zu werten. Um kostspielige Prozesse zu vermeiden, bleibt ihm offenbar nichts anders
übrig, als zu zahlen. Erkauft wird das mit Steuergeldern. Im Fall der Thomas-Cook-Insolvenz haben Kunden mehr als 250 Millionen Euro an
Schäden gemeldet.

Ein lächerlicher Betrag, wenn man den Ausführungen des Gesamtverbandes der GKV folgen kann. Es bleibt für die freiwillig
Versicherten aber ein sehr schlechter Beigeschmack zurück, wenn ein unbeteiligter Steuerzahler für die ausgefallene Reise des Nachbarn
aufkommen soll. Vermeiden Sie bitte diesen politischen Fehler, wenn weitere Prozesse vor den Sozialgerichten verhindert werden sollen.


Horst Gehring am 12.11.2019 an Emmi.Zeulner, Jana.Schimke, Cancel.Kiziltepe, Carsten.Linnemann, Hans-Juergen.Irmer, Paul.Ziemiak.

Quelle: Mail an die Redaktion