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Freibetrag für Betriebsrentner in der GKV: Anhörung Gesundheitsausschuss

Foto: H.S.

09.12.2019

Freibetrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung für Betriebsrentner der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BRG)
Der Ausschuss für Gesundheit wird unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am ).12.2019 um 11 Uhr mit der öffentlichen Anhörung beginnen und diese dauert eineinhalb Stunden. Behandelt werden sollen die Vorlagen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) BT-Drucksache 19/15659*
Link

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV- Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) BT-Drucksache 19/15438*
Link

Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Dr. Achim Kessler, Harald Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten
BT-Drucksache 19/15436*.

Link

* vorbehaltlich der Überweisung durch das Plenum
Gesetzlicher Krankenversicherungder gesetzlichen KrankenversicherungGesetzlicher Krankenversicherungder gesetzlichen Krankenversicherung. Die Anhörung findet im Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Saal 1 302, in der Wilhelmstraße 68, 10117 Berlin statt.
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Worum geht´s?
Die Groko will mit ihrem Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2020 für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zur Freigrenze einen Freibetrag einführen. Der soll sowohl auf monatliche Zahlungen als auch bei der Verbeitragung von einmaligen Kapitalauszahlungen angewendet werden. In gesetzlichen Krankenkassen pflichtversicherte Mitglieder sollen dadurch ganz oder teilweise von Beiträgen entlastet werden.

- Für rund 60 Prozent der betroffenen Betriebsrentnerinnen und -rentner soll dabei herauskommen, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags leisten müssen.

- Die übrigen 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner mit Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge profitierten von dem Freibetrag.

Sie würden jährlich um rund 300 Euro entlastet, heißt es in dem Gesetzentwurf. In der Pflegeversicherung werde weiterhin ausschließlich die bisherige Freigrenze angewendet.

Die LINKE fordert in ihrem Antrag, die Freigrenze nach Paragraf 226 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in einen Freibetrag umzuwandeln, der sowohl für die gesetzliche Kranken- als auch für die Pflegeversicherung gilt.
Für Leistungen aus Direktversicherungen und betrieblichen Renten der verschiedenen Durchführungswege sollten oberhalb des Freibetrags künftig nur noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe des halben Beitragssatzes erhoben werden.

Für Leistungen aus Direktversicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossen wurden, will die LINKE gar keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erheben.

Sie finden die Aufzeichnung der Anhörung in der Mediathek: Link
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Als "Sachverständige" von denen nicht bekannt ist, wer gesetzlich versichert ist, treten Vertreter der folgenden Verbände/Institutionen auf:
- aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgunge.V Stelllungnahme: Link/19_14_0120-4-_aba_Freibetrag-GKV-data.pdf
- Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände Verbraucherzentrale Bundesverbande.V. (vzbv) Stellungnahme:Link
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Stellungnahme: Link
- Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
- Deutscher Gewerkschaftsbund - Bundesvorstand (DGB) Stellungnahme: Link
- Direktversicherungsgeschädigte e.V. Stellungnahme: Link
- GKV-Spitzenverband Stellungsnahme:Link +Link
- Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) Stellungnahme: Link
- Sozialverband VdK Deutschland e.V. Stellungnahme: Link
Als Einzelsachverständige treten auf:
- Dr.Martin Albrecht (IGES Institut GmbH) Stellungsnahme: Link
- Prof. Dr.Karl-Jürgen Bieback (Universität Hamburg) Link

Wie in einer Mail von H. Debusmann zu lesen war, hat der Bundestagsausschuss für Gesundheit eine der schärfsten Kritikerin der Doppelverbeitragung, Frau Barbara Sternberger-Frey vom Öko-Institut Finanztest, nicht mehr eingeladen.

Link: Direktversicherung
Quelle: Deutscher Bundestag und H.S.