07.07.2019 - von J.D.
in Ihrer Ausschreibung zum Aufenthaltsstipendium in Thüringen grenzen Sie das Bewerbungsalter auf ein Höchstalter von 35 Jahren ein, was eine Altersdiskriminierung bedeutet. Eine solche Diskriminierung ist verboten und kann nicht hingenommen werden.
Dieses Schreiben geht auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin.
Mit freundlichen Grüßen,
Josefh Delleg
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Josefh Delleg
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