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Köln: Darf der 1.FC Köln den Grüngürtel versiegeln? Regionalrat tagt

Foto: H.S.

05.07.2019 - von Hanne Schweitzer

Wird ein Teil des Kölner Grüngürtels durch Kunstrasenplätze und Gebäude des Grüngürtelfressers 1. FC Köln noch mehr versiegelt? Am Freitag, den 05.07.2019 entscheidet der Regionalrat über das Zielabweichungsverfahren zur 209. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Köln, Erweiterung RheinEnergie Sportpark in Köln-Sülz.

Das ist aber nur der Anfang des Anknabberns des Grüngürtels. Setzt sich der 1. FC Köln mit seinen Forderungen durch, werden andere mit der Begründung folgen, dass sie gleiches Recht fordern. Es bedarf witziger, hintergründiger Aktionen, die öfter stattfinden müssten, um die KölnerInnen wach zu rütteln. Ein Schweigemarsch von hunderten Menschen mit PappAdenauerMaske (Adenauer, der Erfinder des Grüngürtels Link), in der Dämmerung mit Pechfackeln und Geheule wie bei der Nubbelverbrennung fände ich klasse. Was auch Eindruck machen würde, wenn man mal die Fläche mit Stoff abdecken würde, jeder bringt Bettlaken mit und man legt gemeinsam die Fläche der versiegelnden Begierde ab. Das zeigt den Kölnern, um welch eine große Fläche, die verschwinden soll, es sich handelt.

Naturschutzverbände sind gegen das Zielabweichungsverfahren
Die drei Naturschutzverbände (BUND, NABU und LNU) sind "entschieden gegen das Zielabweichungsverfahren, dass nun 23 Hektar (!) umfasst. Die aktuelle Planung geht weit über die Beschlusslage des Rates und der Bezirksvertretung Lindenthal hinaus und soll das bereits gebaute "Geissbockheim" nachträglich sanktionieren.

Der NABU Stadtverband Köln wendet sich entschieden gegen die Flächeninanspruchnahme durch Kunstrasenplätze auf der Gleueler Wiese. Indem bestehende Sportplätze aufgegeben werden und neue Kunstrasenplätze auf der 8,5 ha großen Gleueler Wiese gebaut werden sollen, wird ein Flächentausch vorgenommen.

Ergebnis: das hochwertige Grünland und ein abgeschlossener Teilraum des äußeren Grüngürtels werden durch drei Kunstrasenplätze versiegelt. Damit entspricht die Planung, die Gegenstand des Zielabweichungsverfahrens ist, NICHT einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und zerteilt einen zusammenhängenden Grünzug. Die Neuinanspruchnahme bisher unbebauter Flächen wird NICHT vermieden.

Die herangezogenen informellen Planungsgrundlagen zur Begründung des Zielabweichungsverfahren sind NICHT geeignet, die damit verbundene 209. Änderung des Flächennutzungsplanes und die beabsichtigte Zielabweichung im Regionalplan abzuleiten."

Innerhalb der Frist vom 04.07. bis zum 30.08. 2019 müssen Einwendung gegen die Offenlegung erfolgen. (Stand 23.06. 2019) Zum Thema "Offenlegung" siehe: Link

Ausführliche Stellungnahmen des NABU zur Gleueler Wiese als PDF unter: Link

Was ist der Regionalrat?
Der Regionalrat ist die politische Vertretung des Regierungsbezirks Köln, er ist der größte Regionalrat in Deutschland. Die 44 ehrenamtlichen Regionalratsmitglieder werden gewählt von den Kreistagen in 7 Landkreisen, von den Räten von 3 kreisfreien Städten, der Stadt Aachen und vom Städteregionstag Aachen. Sie repräsentieren die 4,4 Mio. Einwohner des Regierungsbezirks Köln.

Welche Aufgaben hat der Regionalrat
Die wichtigste Aufgabe des größten Regionalrates in Deutschland ist die Strukturpolitik. Das bedeutet: Siedlungs- und Flächenpolitik, Gewerbeentwicklung, Verkehrswege, Naturschutz und Energiepolitik.
"Der Regierungsbezirk Köln ist einer der am dichtesten besiedelten Regierungsbezirke in Deutschland. Er weist vielfältige ökologische und landschaftlich wertvolle Kulturlandschaften auf und verfügt über großräumige Lagerstätten oberflächennaher Bodenschätze sowie über große Potenziale an erneuerbaren Energien.
Regionalplanung in diesem Umfeld zu betreiben, bedeutet immer nach Lösungen zu suchen, die den Regierungsbezirk als Wirtschaftsstandort stärken, die aber auch gleichzeitig den Naturraum schützen und einen gerechten Ausgleich der kommunalen Interessen und der Interessen der Bevölkerung im Blick haben.
Ich möchte regionale Lösungen in diesem Sinne fördern und damit den Regionalrat als zuständigen Planungsträger im Interesse einer zukunftsweisenden Entwicklung unseres Regierungsbezirks wirkungsvoll unterstützen." Gisela Walsken, Regierungspräsidentin

Wie wird im Regionalrat Köln abgestimmt?
Der Regionalrat beschließt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nur zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Grundsätzlich wird offen abgestimmt. Auf Antrag einer Fraktion oder von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder ist namentlich abzustimmen. Auf Antrag einer Fraktion oder von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder ist geheim abzustimmen. Anträge auf eine geheime Abstimmung haben Vorrang vor Anträgen auf namentliche Abstimmung.

Öffentlichkeit der Sitzungen
Der Regionalrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen; die Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzungen finden in der Regel im Plenarsaal der Bezirksregierung, Zeughausstr. 2-10, in Köln statt. Die Einladungen zu den Sitzungen mit der Tagesordnung und den Sitzungsunterlagen werden veröffentlicht. AM 15.6.2019 WAR NOCH KEINE EINLADUNG ZUR SITZUNG DES REGIONALRATS AM 5.7.2019 VERÖFFENTLICHT.

Ausgang der Sitzung
IM REGIONALRAT KÖLN HABEN VON 44 MITGLIEDERN 35 MÄNNLICHE VORNAMEN UND NEUN WEINBLICHE !!!!!!!!! Da ahnt man schon, wie die Abstimmung ausgehen wird. Klimakatastrophe, ach was, die paar Hektar Kunstrasen werden die Hagelkörner nicht größer machen. Schließlich geht es um den 1. FC Köln, und der ist ein Wirtschaftsfaktor. Der Verein braucht diese Flächen ganz dringend. Die Stadtbevölkerung kann sich ja auf die herrliche Treppe am Rhein setzen.

Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrats Köln der CDU:
Fraktionsvorsitzender Götz, Stefan
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa
Borning, Ronald
Deppe, Rainer (MdL), Vorsitzender
Dohmen, Hans-Willi
Donie, Brigitte, 3. Stellvertreterin des Vorsitzenden
Fabian, Gerd
Finkeldei, Norbert
Götz, Stefan
Hebbel, Paul
Jansen, Franz-Michael
Kehren, Dr. Hanno
Kitz, Marcus
Moll, Bert
Neisse-Hommelsheim, Carla
Nesseler-Komp, Birgitta
Stefer, Michael
Weber, Günter

Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrats Köln der PIRATEN:
Plum, Yvonne

Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrats Köln der SPD:
Fraktionsvorsitzender Neitzke, Gerhard
Frenzel, Michael
van Geffen, Jörg
Jakob, Bodo
Hengst, Milanie
Höfken, Heiner, 1. Stellvertreter des Vorsitzenden
Konzelmann, Thorsten
Krings, Hans
Neitzke, Gerhard
Noack, Horst
Oetjen, Hans-Friedrich
Schaper, Dieter
Schlüter, Volker
Tüttenberg, Achim

Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrats Köln der Freien Wähler:
Bornhold, Rüdiger

Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrats Köln der Grünen:
Fraktionsvorsitzender Beu, Rolf
Herlitzius, Bettina
Lambertz, Horst
Waddey, Manfred, 2. Stellvertretender Vorsitzender
Windhuis, Wilhelm
Zentis, Gudrun

Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrats Köln der LINKEN:
Fraktionsvorsitzender Singer, Peter
Hane-Knoll, Beate

Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrats Köln der FDP:
Fraktionsvorsitzender Müller, Reinhold
Göbbels, Ulrich
Westerschulze, Stefan

Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrats Köln der AFD:
Spenrath, Jürgen

Beratende Mitglieder des Regionalrats Köln gemäß § 8 Abs. 3 Landesplanungsgesetz
Böll, Thomas Landschaftsverband Rheinland
Prof. Dr. Sicking, Manfred Stadt Aachen
Wiesner, Helmut Stadt Bonn
Scholz, Brigitte Stadt Köln
OB Richrath, Uwe Stadt Leverkusen
Roelen, Ruth Städteregion Aachen
Steins, Hans Martin Kreis Düren
Landrat Rosenke, Günter Kreis Euskirchen
Landrat Pusch, Stephan Kreis Heinsberg
Herhaus, Frank Oberbergischer Kreis
Landrat Santelmann, Stephan Rheinisch-Bergischer-Kreis
Rothe, Berthold Rhein-Erft-Kreis
Sarikaya, Dr. Mehmet Rhein-Sieg-Kreis

Beratende Mitglieder des Regionalrats Köln gemäß § 8 Abs. 1 Landesplanungsgesetz

Kornell, Günter LWK NRW (Arbeitgebervertreter)
Dipl.Wirt.-Ing. Fesser, Ulrich HWK zu Köln (Arbeitgebervertreter)
Rötting, Fritz IHK Aachen (Arbeitgebervertreter)
Mährle, Jörg DGB(Arbeitnehmervertreter)
Woelk, Ralf DGB (Arbeitnehmervertreter)
Behlau, Stefan DBB NRW (Arbeitnehmervertreter)
Heimann, Ulrich LSB NRW (Sportverbände)
Risch, Jacob LbNV NRW (Naturschutzverbände)
Neuhöfer, Gabriele LAG NRW (kommunale Gleichstellungsstellen)


Laut Express.de vom 5.7.19 votierte der Regionalrat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP mehrheitlich für die Ausbaupläne des 1. FC Köln. Rundschau-online.de berichtete über die Demonstration gegen die Pläne des 1. FAC Köln vor dem Zeughaus und sprach von 50 DemonstrantInnen.


Die Frist, als BürgerInnen Einwendungen gegen die FC.Pläne und die des Regionalrats einzulegen, läuft bis zum 30. August 2019.

Einwendungen nur schriftlich per Post an:
Stadt Köln Stadtplanungsamt, Stadthaus DeutzWilly-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
oder
auf der Webseite der Stadt Köln das Einwendeformular ausfüllen unter: httpsLink Im Feld Planverfahren muss „Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln Sülz“ angegeben werden.
Wenn Ihr Eure Stellungnahme online abschickt, solltet Ihr Euch den Abgabezeitpunkt notieren und eine Kopie der Stellungnahme zusammen mit dem Abgabezeitpunkt an uns weiterleiten (offenlage@unsergruenguertel.de). So kann später geprüft werden, ob Eure Argumente mitberücksichtigt wurden.

Informationen für mögliche EInwendungen: Link
und Link

Die Ausführungen von Frau Dr. Henriette Meynen (Rheinischer Verein für Denkmalschutz und Landschaftspflege) zu den Plänen des 1. FC Köln am 26. Juni 2019 im Schillergymnasium: Link

Link: Den Grünfresser 1. FC Köln stoppen
Quelle: Regionalrat Köln, K2A2, NABU Köln