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Berlin: Privates im Visier der Geheimdienste

05.06.2019

Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte regelt den Schutz der Privatsphäre. Dazu gehört der Schutz der Familie, der Kommunikation und der Wohnung bis hin zur Wahrung der eigenen Ehre und des Rufes. Ein ganz besonderes Recht, das bis heute immer auch unter dem Druck staatlicher Überwachung stand. Was ist nötig für den Ausgleich von Freiheit und Sicherheit?

Willkürliche Überwachung der Wohnung, Eingriffe in das Postgeheimnis, Zerstörung des Rufes – der auch in der DDR-Verfassung garantierte Schutz der Privatsphäre wurde durch den Staatssicherheitsdienst systematisch verletzt. Der SED-Staat fand zahlreiche Mittel und Wege, um die eigene Bevölkerung großflächig unter Kontrolle zu halten. In der jungen Bundesrepublik spielten die Geheimdienste bis Ende der 60er Jahre auch eine fragwürdige Rolle, da sie noch nicht rechtsstaatlich eingehegt waren. Erst danach wurde ihre Kontrolle sukzessive gesetzlich geregelt.

Und wie ist der Rechtsstaat gefordert angesichts zunehmender Digitalisierung und Globalisierung geheimdienstlicher Überwachung? Neben der historischen Perspektive am Beispiel der DDR-Staatssicherheit und der Geheimdienste der frühen Bundesrepublik diskutieren Expert_innen über heutige Formen und Auswirkungen heimlicher staatlicher Überwachung.

Diskussionsveranstaltung in Kooperation mit der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

05.06.2019, 18:00 Uhr, Landesvertretung Thüringen, Mohrenstraße 64, 10117 Berlin