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Berlin: Hände weg von Venezuela

28.05.2019

Solidarität mit den progressiven Kräften Lateinamerikas! Dienstag, 28. Mai 2019 Humboldt-Saal der Uranie, An der Uranian 17, 10787 Berelin. Beginn 19.Ur, EInlass 18. 00 Uhr. EIntritt 5,00 Karten reservieren unter: ni@jungewelt.de oder Tel.: 03053635537

UN-Sonderberichterstatter für negative Auswirkungen von Sanktionen über Venezuela
Idriss Jazairy: "Der Aufbau von Druck für Regimewechsel durch wirtschaftliche Maßnahmen, die eine Verletzung grundlegender Menschenrechte und möglicherweise sogar den Hungertod von Menschen billigend in Kauf nehmen, war noch nie eine akzeptable Praxis in den internationalen Beziehungen". Und in Bezug auf das vom US-Finanzministerium verfügte Verbot von Geldtransfers nach Venezuela: "Es ist schwer nachzuvollziehen, wie Maßnahmen, die die Wirtschaft Venezuelas zerstören und verhindern, dass Venezolaner Geld nach Hause schicken, darauf abzielen könnten, dem venezolanischen Volk zu helfen".
Telepolis,8.Mai2019: https://www.heise.de/tp/features/UN-Experte-kritisiert-zunehmend-aggressive-US-Sanktionen-4417130.html

siehe dazu auch: Maskenfall Blog 411 unter: Link

Bundesregierung hält an Unterstützung des Putschisten Guaidó fest Germanforeignpolicy) - Trotz offener Sympathien des venezolanischen Umstürzlers Juan Guaidó für eine US-Militärintervention hält die Bundesregierung an ihrer Unterstützung für den Mann fest. Bereits unmittelbar nach dem Putschversuch am 30. April hatte Außenminister Heiko Maas (SPD) bestätigt, der gescheiterte Staatsstreich ändere "in keiner Weise" etwas an der deutschen "Unterstützung" für Guaidó. Mittlerweile haben weitere Exponenten der von Berlin geförderten Putschistenfraktion innerhalb der venezolanischen Opposition sich dem Verlangen nach einem Einsatz auswärtiger Truppen angeschlossen. Guaidós selbsternannter "Außenminister" Julio Borges, der vergangene Woche mit Maas zusammengekommen war, fordert, Deutschland müsse "in dieser finalen Phase des Drucks" auf Venezuela "Europa führen". Während der Bundesaußenminister den Kampf gegen Präsident Nicolás Maduro mit neuen Sanktionen fortsetzen will, berichten Agenturen von Plänen, private südamerikanische Söldnertruppen in Venezuela einzusetzen. Sie könnten, heißt es, ein "dynamisches Ereignis" auslösen und so die Wende bringen.
Weiterlesen: Link

Vereinte Nationen, 85. Plenarsitzung 1993, 48/124 .
Achtung vor den Grundsätzen der nationalen Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten bei Wahlvorgängen Die Generalversammlung, in Bekräftigung des Zieles der Vereinten Nationen, freund-schaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen

~ unter Hinweis auf ihre Resolution 1514 (XV) vom 14. De-zember 1960 mit der Erklärung über die Gewährung der Un-abhängigkeit an koloniale Länder und Völker, sowie unter Hinweis auf ihre Resolution 2625 (XXV) vom 24. Oktober 1970, mit der sie die Erklärung über völker-rechtliche Grundsätze für freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen gebilligt hat,

ferner unter Hinweis auf den in Artikel 2 Absatz 7 der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz, wonach aus der Charta weder eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach in die innere Zuständigkeit eines Staates fallen, noch eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung aufgrund dieser Charta zu unterwerfen, abgeleitet werden kann,

in Bekräftigung der Rechtrnäßigkeit des Kampfes der Völker um Unabhängigkeit, territoriale Unversehrtheit, nationale Einheit und Befreiung von Kolonialherrschaft und Apartheid und um die Errichtung einer Gesellschaft, in der die Menschen ungeachtet ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe oder ihres Glaubens gleichberechtigt volle politische und sonstige Rechte genießen und frei an der Bestimmung ihres Schicksals mitwirken,

sowie in Bekräftigung der Rechtrnäßigkeit des Kampfes aller unter Kolonial-und Fremdherrschaft stehenden Völker, insbesondere des palästinensischen Volkes, um die Ausübung ihres unveräußerlichen Rechts auf Selbstbestimmung und nationale Unabhängigkeit, die es ihnen ermöglichen wird, frei über ihre eigene Zukunft zu entscheiden,

anerkennend, daß die Grundsätze der nationalen Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten bei der Abhaltung von Wahlen zu achten sind, sowie anerkennend, daß es kein alleingültiges politisches System und kein alleingültiges Wahlmodell gibt, das für alle Nationen und ihre Völker gleichermaßen geeignet wäre, und daß politische Systeme und Wahlvorgänge historischen, politischen, kulturellen und religiösen Gegebenheiten unterliegen,

in der Überzeugung, daß es Sache der Staaten ist, die erforderlichen Mechanismen und Verfahren zu schaffen, welche die volle Mitwirkung des Volkes an Wahlvorgängen gewährleisten,

unter Hinweis auf ihre diesbezüglichen Resolutionen, insbesondere die Resolution 471130 vom 18. Dezember 1992, 270 Generalversammlung -Achtundvierzigste Tagung

mit Genugtuung über die Erklärung und das Aktions-programm von Wien, die von der vom 14, bis 25. Juni 1993 in Wien abgehaltene Weltkonferenz über Menschenrechte verabschiedet wurde und in denen die Konferenz erneut erklärte, daß die Förderung und der Schutz der Menschenrechte im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta erfolgen soll,

1. erklärt emeut , daß aufgrund des in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker alle Völker das Recht haben, frei und ohne Einmischung von außen ihren politischen Status zu bestimmen und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu verfolgen und daß jeder Staat verpflichtet ist, dieses Recht im Einklang mit der Charta zu achten;

2. erklärt erneut daß es ausschließlich Sache der Völker ist, die Methoden fü den Wahlvorgang festzulegen und die diesbezüglichen Instutionen zu schaffen sowie in Übereinstimmung mit ihrer Verfassung und ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu bestimmen, wie dieser durchgeführt werden soll, und die Staaten somit die erforderlichen Mechanismen und erfahren schaffen sollen, um die volle Mitwirkung des Volkes an diesen Vorgängen zu gewährleisten;

3. erklären außerem erneut, daß alle Aktivitäten, mit denen versucht wird unmittelbar oder mittelbar in den freien Ablauf einzelstaatlicher Wahlvorgänge, insbesondere in den Entwicklungsländern , einzugreifen oder mit denen beabsichtigt wird, die Ergebnisse dieser Wahlvorgänge zu beeinflussen, gegen Geist und Buchstaben der Grundsätze verstoßen, die in der Charta und in der Erklärung über völkerrechtliche
Grundsätze für freundschaftliche Beziehungen und Zusammenabeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der ereinten Nationen verankert sind;

4. erklärt ferner erneut, daß keine allgemeine Notwendigkeit besteht, daß die Vereinten Nationen den Mitgliedstaaten Wahlhilfe leiste außer unter besonderen Umständen wie in Fällen der Entkolonialisierung, im Zusammenhang mit regionalen oder internationalen Friedensprozessen oder auf Antrag bestimmter souveräner Staaten, kraft der vom Sicherheitsrat oder der Generalversammlung in jedem Einzelfall verabschiedeten Resolutionen und in strikter Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten;

5. bittet alle Staaten nachdrücklich, den Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten und das souveräne Recht der Völker zu achten, ihr politi-sches, wirtschaftliches und soziales System zu bestimmen;

6. appellien mi Nachdruck an alle Staaten, politische Parteien oder Gremien weder zu finanzieren noch unmittelbar oder mittelbar auf andere Weise offen oder versteckt zu unterstützen und nichts zu tun, was die Wahl vorgänge in einem Land untergra ben würde;

7. verurteilt jede bewaffnete Angriffshandlung und jede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Völker, ihre gewählten Regierungen oder ihre rechtmäßigen politischen Führer;
... 85. Plenarsitzung 20. Dezember 1993