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Direktversicherung: Brief an Bundestagsabgeordnete

Foto: H.S.

06.03.2019 - von H.D.

Sehr geehrte Damen und Herren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages
In diesem Monat steht eine weitere Lesung im Bundestag* zum Thema Direktversicherung an. Nach bisherigen Informationen soll es nur eine Entscheidung für die Zukunft, aber nicht für Altverträge vor 2004 geben. Wenn dem so sein sollte, dann bitte im Interesse der betroffenen Bürger, aber auch im eigenen Interesse weiterlesen.

Es gibt keine Maßnahme, die den für das GMG verantwortlichen Parteien in Ihrer Glaubwürdig- und Zuverlässigkeit mehr geschadet hat als der rückwirkende Vertragsbruch (pacta sunt servanda), Aushebelung von Bestands- und Vertrauensschutz, Treu und Glauben, die verweigerte Eigentumsgarantie wie bei der vom Gesetzgeber (!) empfohlenen privat arbeitnehmerfinanzierten Lebensversicherung /Direktversicherung seit 2004. Vorgenannte fundamentale Werte zählen nicht mehr für unsere Politiker, wenn es darum geht, Löcher in den Kassen zu stopfen. Wie beim Soli, was der Staat einmal hat, gibt er nicht mehr zurück. Selbst dann nicht, wenn wie derzeit die Staatskassen ca. 50 Milliarden und die Gesetzlichen Krankenkassen ca. 30 Milliarden Überschüsse haben.

Jens Spahn am 16.04.2018: „Geld horten ist nicht Aufgabe der Krankenkassen … Die Versicherten haben einen Anspruch darauf … Es ist ihr Geld“ (Anhang). Wieder nur Lippenbekenntnisse, oder endlich Fakten zur Realisierung?

Die derzeitige Aussage, woher das Geld nehmen ist deshalb unredlich. Seit 2004 wehren sich die Betroffenen, seit 2004 ist man taub gegen das Unrecht und lässt Jahr für Jahr die Summen auflaufen, um heute zu behaupten: Jetzt ist die Summe zu hoch, dafür haben wir kein Geld mehr für die Rückzahlung einer Maßnahme, die zeitlich befristet sein sollte. „Wir haben kein Geld“ ist ab 2015 widerlegt, bis heute wurden mehr als 100 Milliarden Euro „über Nacht aus dem Hut gezaubert“. Geld, das angeblich nicht vorhanden war. Die einladende Aussage unserer Bundeskanzlerin: „Wir schaffen das“ muss auch für die Bürger gelten, die dem Staat nicht zur Last fallen wollten.

Seit Umstellung des ursprünglich kapitalgedeckten Systems in der Rentenversicherung auf das Umlageverfahrens, eingeführt von Konrad Adenauer nach dem Motto: „Kinder bekommen die Leute immer“, und die sich anschließende „Ausbeutung“ der Rentenkasse durch versicherungsfremde Leistungen, die steuerfinanziert gehören (auch bei der Gesetzlichen Krankenversicherung), führt seit Jahrzehnten von allen Politikern gepredigt (selbst nicht betroffen) zur Aufforderung „Die Rente reicht nicht, tut was für eure Altersvorsorge“. Mit dem bitteren Ergebnis: „Der etwas tut, wird dafür bitter bestraft“ oder: „Erst angelockt, dann abgezockt“.

Diese Art von destruktiver Politik versteht kein vernünftig denkender Mensch. Ethik und Moral, das war einmal, politischer Willkürakt ist das Handeln der Stunde. Können Sie das mit Ihrem Gewissen, mit Ihrem Amtseid vereinbaren?

Mit Abschluss des Versicherungsvertrages „Umwandlung von Barlohn in Versicherungsschutz“ war „Kapitalauszahlung ohne Rentenwahlrecht“ vereinbart, von Zahlung erneuter Krankenkassenbeiträge (AN- und AG-Anteil) nach Fälligkeit des Vertrages war keine Rede. Über Jahrzehnte einzahlen, dann weniger zu haben als diejenigen, die nichts gemacht hatten ist unsittlich (Altverträge vor 2004). Be­trieb­li­che und pri­va­te Al­ters­vor­sor­ge „in ei­nen Topf“ zu werfen ist unseriös.

Kein Mensch hätte in Kenntnis dieser Hinterhältigkeit je einen solchen Vertrag abgeschlossen!

Kann oder will man das nicht begreifen?
Ist das Ihre Vorstellung privat finanzierter Altersvorsorge?
Ist rückwirkender Vertragsbruch inzwischen politisches Allheilmittel?

Falls ja, ist das ein „alternativloses“ Armutszeugnis von Politikern, die für ihre Altersvorsorge (ohne nennenswerten Eigenanteil) auf Steuerzahlerkosten bestens abgesichert sind, aber im November 2003 über ein Gesetz abstimmten, dessen Inhalt die wenigsten kannten* und gravierenden Auswirkungen ihnen völlig egal sind. Lebensplanungen und Lebensabende werden nachhaltig zerstört, Protest der Betroffenen wird ignoriert. Insbesondere wird nicht differenziert zwischen Direktversicherungsverträgen, die ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert wurden und damit keine Betriebsrente sein dürfen. Diese mit betrieblicher Altersvorsorge gleichzustellen ist absurd und hanebüchen. Akzeptieren Sie, würde der Souverän (die Wähler) Ihre Altersvorsorge rückwirkend um 20% kürzen? Wer von Ihnen gibt die ehrliche Antwort?

Viele Gutachter (AbA, DGB, VDK, SoVD, Prof. Dr. Bieback, Frau Sternberger-Frey, …) haben in ihren Stellungnahmen zu den beiden Anhörungen 2016/2018 im BT-Ausschuss für Gesundheit gefordert, die kontraproduktive Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten rückgängig zu machen (erst recht für den kleineren Anteil der Direktversicherungen), aber deren Meinung passte bisher nicht ins Konzept nach dem Motto: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“

Viele Abgeordnete haben das inzwischen erkannt, bekennen sich dazu in den Medien, wollen das aber nur für die Zukunft regeln. Damit schafft man neue Ungerechtigkeiten. Die Inhaber von Altverträgen haben nicht 15 Jahre lang Zeit und Kosten investiert, um leer auszugehen. Das schafft neue Politikverdrossenheit. Presseartikel, Leserbriefe und TV-Sendungen klären auf und öffnen Ihren Wählern die Augen, wie man Vertrauen nachhaltig zerstört. Sehr zum Nachteil der dafür verantwortlichen Parteien, wie Wahlumfragen belegen. Seit den letzten BT- /LT-Wahlen in Bayern und Hessen mit der bitteren Erkenntnis: Die Mehrzahl der Betrogenen wählen nicht mehr die Parteien, die für den Betrug verantwortlich sind. Seit 2004 geht es mit ehemals Volksparteien abwärts …!

Sollte für Altverträge keine befriedigende Lösung gefunden werden (viele noch sparende Vertragsinhaber wissen noch nichts von ihrem „Glück“), dann wird auch deren Protest sich in den Wahlergebnissen niederschlagen. Keine guten Zukunftsperspektiven für Volksparteien.

Die Kernforderungen der Direktversicherungsgeschädigten bleiben:

– Sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung,
– finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde,
– die Gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen sich nicht auf Verjährung berufen.


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Sehr geehrte Damen und Herren der großen Politik Deutschlands,
(auch) ich schließe mich den in seiner Mail vom 03.d.M. (nachfolgend nochmals angehängt) dargelegten Ausführungen des Horst Debusmanns aus Heusenstamm vollinhaltlich an.

Was will man anderes sagen? Er hat halt Recht!

Mit freundlichen Grüßen aus Maulbronn
Walter Götzl
auch ein Direktversicherung-geschädigter, inzwischen verbittert gemachter (Monat für Monat, zehn lange Jahre, werde auch ich an diese Unrechtentscheidung "unserer" damals mit JA-stimmenden und heute noch verteitigenden, alle namentlich und ihre Parteien bekannt, "Volks"vertreter schmerzlich erinnert, und danach sind elf tausend Euro meines unter Verzicht allein von der eigenen Entlohnung weggesparten Vorsorgevermögens halt weg, oder populistisch im Gießkannenprinzip an alle, auch an die nicht selbst gespart habenden, Kassenpatienten-Bürger verteilt) Kassenpatienten-Rentnerbürger, der ebenfalls halt "die Arschkarte gezogen hat" (den Ausspruch einer namhaften Kollegin Ihres hohen Hauses gegenüber einem von uns kleinen geschädigten Kassenpatientenbürgerlein kennen Sie wahrscheinlich), die in Wirklichkeit aber uns untergejubelt wurde, um andere (Arbeitgeber, GKVen, die sprudelnde Ölquellen vor Augen habenden Assekuranzen) zu schonen und zu bevorteilen.

Quelle: Mail an die Redaktion