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02.03.2019
Menschenrechtsbildung und rassismuskritische, diskriminierungssensible Bildung muss in den Aus- und Weiterbildungsplänen relevanter Berufsgruppen explizit verankert werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte nahm am 5. Februar, vertreten durch Sandra Reitz, an einer Sachverständigen-Anhörung im Bereich außerschulische Bildung in der Enquete-Kommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie" im Thüringer Landtag teil. Sandra Reitz erläuterte den Zusammenhang von Menschenrechtsbildung, Diskriminierungsschutz und Rassismus sowie die Bedeutung von Menschenrechtsbildung für die Demokratie und die Verwirklichung aller Menschenrechte.
Das Institut erläutert den Zusammenhang von Menschenrechtsbildung, Diskriminierungsschutz und Rassismus sowie die Bedeutung von Menschenrechtsbildung für die Demokratie und die Verwirklichung aller Menschenrechte. Zudem nimmt es Stellung zu vorgeschlagenen Maßnahmen der außerschulischen Bildung und empfiehlt unter anderem eine explizite Verankerung von Menschenrechtsbildung und rassismuskritischer, diskriminierungssensibler Bildung in den Aus- und Weiterbildungsplänen relevanter Berufsgruppen im Bereich Bildung, Wohlfahrt/Soziale Arbeit, Religionsgemeinschaften, Öffentlicher Dienst, einschließlich Polizei und Justiz.
Weitere Informationen:
Stellungnahme (2019): Zur Sachverständigen-Anhörung der Enquete-Kommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie"
Stellungnahme (2017): Zur Sachverständigen-Anhörung der Enquete-Kommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie"
Weiterlesen: Das Diskriminierungsverbot
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