Foto: H.S.
01.03.2019
Im Rahmen eines Projekts zum Thema „Verbraucherschlichtung“ ist die BIVA auf der Suche nach unpersonalisierten Muster-Heimverträgen. Es geht um das Schlichtungsverfahren, das mit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes im April 2016 auch bei Streitigkeiten im Pflegeheim durchgeführt werden kann. Die Einrichtungen müssen laut Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in den Verträgen angeben, ob sie sich daran beteiligen. Um eine belastbare Statistik darüber zu haben, wie viele Träger sich zu Schlichtungsverfahren bereiterklären und wie die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber aufgeklärt werden, will die BIVA möglichst viele Verträge sammeln und auswerten.
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