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Krankenkasse will BfD eines Studenten nicht anerkennen

Foto:H.S.

29.12.2018 - von M.N.

Ich studiere zur Zeit an der Hochschule Düsseldorf Soziale Arbeit / Sozialpädagogik. Ich habe mit 28 Jahren das Studium begonnen. Im April 2018 wurde ich 30 Jahre alt. Meine Krankenkasse teilte mir schriftlich mit, dass ich aufgrund meines jetzigen Alters aus dem studentischen Tarif herausfalle und nicht mehr als Student versichert sein kann, obwohl ich noch bis ca. Mai 2020 Student bin. Ich fühle mich dadurch diskriminiert.
Laut Gesetz gibt es eine Sonderreglung für Studenten, die über den zweiten Bildungsweg die Vorraussetzung für ein Studium absolviert haben. Meine Krankenkasse erkennt mir dies aber nicht an. Nun stelle ich mir die Frage, ob bei mir eine Altersdiskriminierung vorliegt.

"Bei der Festlegung der Altersbegrenzung (30. Lebensjahr) hat sich der Gesetzgeber an den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) orientiert. Allerdings führt die weitere Leistungsgewährung von BAföG-Leistungen über das 30. Lebensjahr hinaus nicht unbedingt auch zu einer (weiteren) Versicherungspflicht in der KVdS. Die Entscheidung, ob in der KVdS über die Zeit- bzw. Altersgrenzen hinaus Krankenversicherungspflicht besteht, trifft im Einzelfall die zuständige Krankenkasse. In die Bewertung muss hier insbesondere einfließen, ob und inwieweit eine Verlängerung des Studiums aufgrund der vom Studenten hervorgebrachten Gründe unumgänglich wurde. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30.09.1992, Az. 12 RK 40/91, USK 92129 entschieden, dass die hervorgebrachten Gründe bei objektiver Betrachtungsweise solch ein Gewicht haben müssen, dass die Aufnahme des Studiums verhindert wurde oder dessen Abschluss als unzumutbar gilt." www.sozialversicherung kompetent

Ich habe tatsächlich einen Bundesfreiwilligen Dienst für 9 Monate geleistet. Die Krankenkasse erkennt dies aber auch nicht an, sie sagt da es vor dem zweiten Bildungsweg stattgefunden hat, spielt das BFD von mir keine Rolle mehr.
Eine andere Krankenkasse sagte mir aber, dass die Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet ist, mir für diese 9 Monate zu verlängern.

Quelle: Mail an die Redaktion