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Rainer Spiering MdB zur ABschaffung der Doppelverbeitragung

Foto: H.S.

17.12.2018

Liebe Genossinnen und Genossen, seit 2004 müssen Ruheständler, die gesetzlich krankenversichert sind, auf ihre betriebliche Zusatzversorgung den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte dies ändern. ... Grundsätzlich sollte der Staat die Anreize, die er zu Vertragsbeginn anbietet, im Sinne eines Bestands- und Vertragsschutzes beibehalten, ansonsten fühlen sich die betroffenen Personen betrogen.

Ab dem 1. Januar 2019 gilt in der Krankenversicherung wieder die paritätische Finanzierung: Die Arbeitgeber (bzw. die Rentenkasse) tragen den halben Beitragssatz, endlich auch beim Zusatzbeitrag.

Wir möchten, dass auch bei Betriebsrenten und Direktversicherungen künftig nur noch der halbe Beitragssatz berechnet wird. Dies würde die Betroffenen deutlich entlasten. Zu überlegen wäre ferner, ob im Zuge der Abschaffung der Doppelverbeitragung auch geregelt werden kann, dass der Gesetzgeber im Sozialversicherungsrechtvkünftig nicht mehr nachträglich in bereits bestehende Verträge und aufgebaute Anwartschaften eingreift.

Noch blockieren CDU und CSU eine Einigung zur Entlastung der Rentnerinnen und Rentner, die SPD-Bundestagsfraktion kämpft aber weiter für eine Änderung. Wir brauchen die private und betriebliche Vorsorge als Bausteine einer auskömmlichen Altersrente. Die doppelte Beitragslast schafft hier falsche Vorbehalte gegen diese Vorsorge.

Herzliche Grüsse
Rainer Spiering MdB

Quelle: Freie Presse Osnabrück, November 2018