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22.12.2018 - von ADS
Eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bringt es an den Tag: Personaler stellen im Bewerbungsgespräch unzulässige Fragen und Bewerber kenn ihre Rechte nicht. Auch zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat sich daran noch zu wenig geändert. Das ist das Ergebnis der am Mittwoch vorgestellten Umfrage der Antidiskriminierungsstelle „Was Arbeitgeber fragen (dürfen)“.
Acht Prozent der befragten Frauen und Männer berichten davon, schon einmal nach einem Kinderwunsch befragt worden zu sein, sechs Prozent der befragten Frauen wurden bereits gefragt, ob sie schwanger seien. 18 Prozent der Befragten sagten, sie seien gefragt worden, ob Deutsch ihre Muttersprache sei und 15 Prozent, welche Religionszugehörigkeit sie hätten.
Derartige Fragen sind in der Regel unzulässig. Das wissen nicht alle Bewerbenden. Selbst bei der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft, die eindeutig und ausnahmslos verboten ist, gehen 39 Prozent der befragten Personen davon aus, dass sich der Arbeitgeber danach erkundigen darf.
„Fragen nach Kinderwunsch, Schwangerschaft, nach der sexuellen Orientierung oder beispielsweise nach pflegebedürftigen Angehörigen haben im Bewerbungsgespräch nichts zu suchen“, sagt Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Im Vordergrund muss immer die Qualifikation der Bewerbenden stehen. Von einem zu erwartenden Kinderwunsch oder von der Herkunft dürfen Arbeitgeber eine Job-Entscheidung dagegen nicht abhängig machen. Bewerbende, denen derartige Fragen gestellt werden, müssen nichts dazu sagen - und dürfen bei Fragen nach einer Schwangerschaft sogar die Unwahrheit sagen. Denn all dies geht den Arbeitgeber nichts an.“
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt eine Benachteiligung von Beschäftigten aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder der Religion/Weltanschauung. In diesem Sinne stellt z.B. die Frage nach einer Schwangerschaft eine Benachteiligung von Bewerberinnen wegen des Geschlechts und einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dar.
In der Studie wurden die Bewerbenden zudem gefragt, ob ihnen persönlich in Vorstellungsgesprächen schon einmal Fragen zu persönlichen Merkmalen wie Alter, Familienstand oder Staatsangehörigkeit gestellt wurden. Hier deuten die Ergebnisse darauf hin, dass solche Merkmale, die oftmals bereits in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden, vergleichsweise häufig in Vorstellungsgesprächen thematisiert werden. Knapp ein Drittel der Befragten (30 Prozent) berichtet zudem davon, schon mal nach der Vereinbarkeit der Tätigkeit mit familiären Verpflichtungen gefragt worden zu sein. Diese Frage ist zumindest dann problematisch, wenn konkret gefragt wird, ob die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sichergestellt ist, da es sich dabei nicht um eine berufliche Anforderung handelt.
Die Erhebung wurde vom Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID als telefonische Befragung im Zeitraum vom 15. November bis 8. Dezember 2017 durchgeführt. Die Fragen gingen an 976 Befragte einer bevölkerungsrepräsentativen Stichprobe, die in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens ein Bewerbungsgespräch hatten.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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