Österreich - 01.07.2017
Mit 1.7.2017 ist die Verordnung des Bundeskanzlers in Kraft getreten, die die Kompetenzen der Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft erweitert. Der Zuständigkeitsbereich der Regionalbüros umfasst nun auch die Gleichbehandlung auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt sowie die Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen. Bisher waren die rechtlichen Kompetenzen der Regionalbüros auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt beschränkt.
Das Beratungsangebot der Gleichbehandlungsanwaltschaft steht nun in allen Büros in gleichem Umfang zur Verfügung! Interessierte und Betroffene können sich in allen Themenbereichen des Gleichbehandlungsgesetzes an die Büros in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und an die Zentrale in Wien wenden. Damit wird der Zugang zum Recht deutlich verbessert und es besteht die Chance, immer mehr Menschen mit den Mitteln des Gleichbehandlungsgesetzes zu beraten und zu unterstützen. Link
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