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Beschäftigte einer Nürnberger Senioreneinrichtung wehren sich gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen. Heimleitung reagiert mit Kündigungen

Foto: H.S.

29.07.2023 - von Susanne Knüttner

Was für die einen unzumutbare Arbeitsbedingungen sind, macht sich bei den anderen durch eine mangelhafte, altersdiskriminiernde Versorgung bemerkbar. Sie ist das viele Geld, das von den Kommunen, den Angehörigen oder den pflegebedürftigen Menschen abverlangt wird, nicht wert. Ein Beitrag von Susanne Kuttner.

"Nur Pflegefachkräfte dürfen Wundverbände wechseln oder Medikamente geben. Beides soll in bestimmten Abständen erledigt werden. Müssen in einer Schicht jedoch zwei Pflegefachkräfte zwischen 40 und 50 Bewohner versorgen, fangen sie zwangsweise an, Aufgaben zu priorisieren: Mehrere Pflegebedürftige müssen ihre Frühmedikation bekommen, zahlreiche Diabetiker das Insulin genau eine halbe Stunde vor dem Frühstück, andere warten auf frische Einlagen – alle sind hungrig. Hinzu kommen Verbandswechsel, die Lagerung, also das Drehen von bettlägrigen Bewohnern, die das nicht mehr allein können, und die tägliche Pflege – sowie die Dokumentation von all dem. Weil eine Person nicht soviel schaffen kann wie drei, fallen Aufgaben hinten runter, obwohl Beschäftigte auf ihre Pause verzichteten, selbst weder ein Getränk zu sich genommen haben noch auf der Toilette waren.

Das private Senioren- und Pflegezentrum St. Elisabeth in Röthenbach bei Nürnberg ist eine der Altenpflegeeinrichtungen, in denen das nach jW-Recherchen regelmäßig der Fall gewesen ist. Im ersten Quartal dieses Jahres war nach Angaben von Beschäftigten in der Mehrzahl der Tage weniger Personal im Einsatz, als es die Personalschlüssel vorgeben. In mindestens einem Fall ist dokumentiert, dass eine Fachkraft im Frühdienst nicht nur allein die 20 Pflegebedürftigen ihrer eigenen Station versorgen musste, sondern auch noch als alleinige Fachkraft für vier Wohnbereiche in der Pflegeeinrichtung zuständig war.

Obwohl die Fachkraftquote, die ein Heimbetreiber vorzuhalten hat, 50 Prozent betragen muss, ist auch das legal. »Nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der Ausführungsverordnung hierzu (­AVPfleWoqG) wird eine Fachkraft in einer Einrichtung, unabhängig von der Größe, in jeder Schicht verlangt«, erklärte das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg auf Nachfrage am Montag. Für die Senioreneinrichtung St. Elisabeth bedeutete das theoretisch eine Fachkraft auf 300 Bewohner. Denn das ist die Kapazität des Heims, die die Alwo-Gruppe, zu der das Nürnberger Haus gehört, auf ihrer Homepage angibt. ...

Susanne Knütter für Junge Welt unter: Link

Die Selbstdarstellung des Hauses unter: Link

Quelle: Junge Welt