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BAGSO-Vorstandsfrau: Konkrete Forderungen zur Novellierung des AGG

Foto: H.S.

22.06.2018 - von Dr.Heidrun Mollenkopf + H. S.

In einem Gastkommentar für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert das Vorstandsmitglied der BAGS0 und der AGE Platform Europe, Dr. Mollenkopf, eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Sie schreibt: "Das AGG erlaubt (im Hinblick auf das Lebensalter) eine Reihe von Ausnahmen und Rechtfertigungsmöglichkeiten für eine Ungleichbehandlung: Im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr ist der Anwendungsbereich im Wesentlichen auf Massengeschäfte beschränkt, womit das Gesetz weitgehend ins Leere läuft, denn kritische Fälle wie Darlehensverträge oder Autovermietungen sind damit nicht erfasst. Bei privaten Versicherungen dürfen höhere Tarife berechnet werden, wenn statistisch begründet eine größere Risikowahrscheinlichkeit besteht. Die versicherungsmathematischen Kalkulationen müssen jedoch nicht offengelegt werden und sind dadurch kaum nachvollziehbar.

Auch im Arbeitsrecht räumt der Gesetzgeber zu große Gestaltungsspielräume ein. Es reicht z.B. aus, eine unterschiedliche Behandlung von Altersgruppen schlüssig zu begründen. Dies kann sowohl ältere wie jüngere Menschen treffen. Ob Entscheidungen tatsächlich objektiv begründet, durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt – oder eher auf Altersstereotype zurückzuführen sind, lässt sich nicht immer mit Sicherheit klären.

Eine zentrale Forderung an die Gesetzgeber ist also, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters ausnahmslos für alle Lebensbereiche gesetzlich verbindlich zu verankern. Ein mögliches Nachlassen von Fähigkeiten im höheren Alter darf kein Grund für eine Ungleichbehandlung sein. Feste Altersgrenzen sind deshalb nicht nur im Berufsleben unzulässig und müssen gegebenenfalls durch Einzelfallprüfungen ersetzt werden. Genauso ist sicherzustellen, dass Menschen unabhängig von ihrem Alter, ihrem Wohnort oder ihrer persönlichen Mobilität Zugang zu Gütern und Dienstleistungen haben."

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Der Vorschlag der EU-Kommission für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 enthält weitergehende Vorschläge. Siehe: Link
Das gilt auch für die Entschließung des EU-Parlaments zum Sozialpaket aus dem Jahr 2008. Siehe: Link.
Die Blauäugigkeit der Bundesgrünen im Hinblick auf die Realisierung des Kommissionsvorschlags belegt Link
Das endgültige "Nein" durch die Schwarz/Gelbe Bundesregierung erfolgte per Veto im Jahr 2010: Link

Link: EU-Parlament: Besserer Diskriminierungsschutz nötig
Quelle: ADB