Foto: H.S.
16.01.2018
Diskriminierung durch das vormalige Besoldungsdienstalter. Das OVG RLP hat mit Urteil vom 16.01.2018 (AZ 2 A 11424/17, 2 A 11475/17, 2 A
11476/17) entschieden, dass auf Antrag die Beamten des Landes RLP eine einmalige Ausgleichzahlung erhalten können.
Der Antrag musste bis spätestens zum 31.07.2013 gestellt werden. Die Ausgleichzahlung wurde mit der Besoldung 04.2018 ausbezahlt. Der Berechnungszeitrahmen begann mit dem Zeitpunkt der Antragstellung.
In der Vergangenheit wurden solchen Entschädigungen/Ausgleichzahlungen an ALLE Beamten des Landes ausbezahlt.
In der Vergangenheit wurde nach etwa 100 eingegangen Anträgen darauf hingewiesen von weiteren Anträgen Abstand zu nehmen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
Es wurden nie Eingangsbestätigungen von Antragseingängen verschickt.
Um eine Benachteiligung von Beamten zu vermeiden galten bisher alle Entscheidungen für alle Beamten des Landes RLP auch ohne Antrag.
Link
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
05.01.2018: Transparenzgesetz: Wissenschaftliche Dienste von Landtagen auskunftspflichtig
01.12.2017: Mehrfache sachgrundlose Befristung bei über 52 Jährigen = Altersdiskriminierung
16.11.2017: LBS darf Bausparvertrag nicht vorzeitig kündigen
Alle Artikel zum Thema
Justiz