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Arbeitgeber + Rentenkasse zahlen ab 01.2019 Hälfte des Zusatzbeitrags

Foto: H.S.

07.06.2018 - von H.S.

Das schwarz/rote Bundeskabinett hat am 6.6.2018 einen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums (Versichertenentlastungsgesetz) gebilligt. Die Zusatzbeiträge, die bisher alleine von den ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen gezahlt werden, sollen ab Januar zur Hälfte von den Arbeitgebern bzw. von der Rentenkasse übernommen werden.
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Für Kleinselbständige soll der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse auf 171 Euro sinken.
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Für ehemalige Zeitsoldatinnen und -Soldaten wird ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Sie erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung. Außerdem erhalten sie nach Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.
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Um zu hohe Kassenbeiträge zu vermeiden, dürfen die Finanzreserven der Krankenkassen den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Gesetzliche Krankenkassen, die über höhere Monatsausgaben verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag künftig nicht mehr anheben. Ab 2020 müssen überschüssige Beitragseinnahmen über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden.
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Eine freiwillige Mitgliedschaft zur gesetzlichen Krankenversicherung endet bislang nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn ein Kassenmitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird es obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Dies hat dazu geführt, dass die Kassen in erheblichem Maß Beitragsschulden angehäuft haben. Deshalb sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Versicherungsverhältnisse von solchen „passiven“ Mitgliedern zu beenden.
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Der Aktienanteil an Anlagen, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersrückstellungen absichern, wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Das verschaffe den Kassen mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase Chancen auf höhere Renditen. Zugleich bleiben die Risiken bezogen auf das Gesamtanlagevolumen begrenzt.
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Gesundheitsminister Jens Spahn würde die Beiträge zur Kranken­versicherung gerne stärker senken als geplant. Doch das funktioniert nur, wenn der Finanzausgleich zwischen den Kassen reformiert wird. Das Vorhaben ist allerdings umstritten.
Dazu Kristiana Ludwig in der Süddeutschen Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/medizin-beitraege-zur-krankenversicherung-sollen-deutlich-sinken-1.4002655

Quelle: diverse