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DGB-Bundeskongress lehnt Seniorenpolitik als Aufgabe des DGB ab

Foto: H.S.

13.06.2018 - von H.S. + Hartmut Jeromin

"Selten fand ein DGB-Kongress in politisch so unruhigen Zeiten statt," schreibt der DBG auf seiner Webseite. In den Beschlüssen des DBG-Bundeskongress im Juni 2018, der so nicht mehr heißt, sondern "21. Parlament der Arbeit - DBG Bundeskongress" - findet sich das nicht wieder. Im Gegenteil. Der Antrag auf stärkere Verankerung der Seniorenpolitik im DGB, den die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gestellt hatte, wurde abgelehnt. Die Begründung zergeht auf der Zunge: "Mit der Aufnahme des Punktes ´Seniorenpolitik` unter die Aufgaben des DGB wäre formal ein neues Politikfeld für den DGB geschaffen, dass dann in der DGB-Satzung auf einer Rangstufe mit Politikfeldern, wie Wirtschafts- oder Sozialpolitik und anderen Politikfeldern stünde". Man stelle sich das mal vor! Die Interessen von Gewerkschaftssenioren würden vom DBG gleichberechtigt mit anderen Politikfeldern vertreten! Gleichberechtigt! Ja wo kommen wir denn da hin! "Insbesondere durch die angestrebte Positionierung des beantragten Passus in der Nachbarschaft zur Gleichstellungs- und Frauenpolitik und direkt hinter der Jugendpolitik". Da läge ja "eine Gleichstellung der Seniorenpolitik mit diesen personengruppengebundenen Politkfeldern nahe"! Das geht nun wirklich zu weit. Dann könnten ja in Zukunft "weitergehende Ansprüche auf eine Verankerung von stimmberechtigten Senior/iinnenstrukturen in der DGB-Satzung begründet werden"! Wie entsetzlich! Der DGB versteht sich "in erster Linie als Vertretung der Arbeitnehmerinnen in Deutschland". Fragt sich nur, wie lange noch. Wenn erst mal die Babyboomer in Rente sind, bleibt nicht mehr viel zu vertreten. Zur Beruhigung der Gemüter wurde beschlossen: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll erneuert (!) werden, u.a. soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Zudem soll das Gesetz für die Kirchen gelten." Und: "Der DGB wird Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO)." Und: Im Herbst 2018 sollen die seniorenpolitischen Eckpunkte des DGB überarbeitet werden. Wow! H.S.

Alle Räder stehen still,…
wenn dein starker Arm es will! So habe ich es in der Erinnerung. Aber real nie erlebt, ausser vielleicht im Herbst 1989, bei dieser von mir als erlaubt erlebten Revolution! Wir brauchten am Ende nicht mal Bahnsteigkarten zu kaufen, um „Bahnhöfe“ zu betreten!
Und nun zerfetzen wir uns mit Anträgen an den DGB, damit er, der DEUTSCHE GEWERKSCHAFTSBUND, nicht nur die Interessen der Arbeitnehmer vertritt (s. Satzung von 2010/ 2014, Ziele) sondern nun auch speziell die Interessen der aus dem Arbeitsprozess ausgeschiedenen Senioren. Denn es sind sehr viele und zudem noch eng verflochten mit den Interessen der Arbeitnehmer. Wir kamen dabei in der jüngeren Vergangenheit nicht recht voran, was heißt, entsprechende Anträge in den entscheidenden Gremien hatten keinen Erfolg.

Obwohl ja der DGB seine Aufgaben so beschreibt: „… unabhängig von Regierungen, Parteien, Religionsgemeinschaften, Verwaltungen und den Arbeitgebern …“, beschreibt er seine Aufgaben so: „… dem Gewerkschaftsbund durch Gesetze auf allen Ebenen zugewiesenen Befugnisse auszuüben und die sich hieraus ergebenden Aufgaben wahrzunehmen …“ Dazu will er … über gewerkschaftliche Auffassungen unterrichten …und Forderungen unterbreiten …in der Gesellschaftspolitik, der Sozialpolitik, Wirtschaftspolitik, Bildungs- und Kulturpolitik u.s.w. Aber (s.o.) eben nur im Rahmen der durch Gesetze zugewiesenen Befugnisse und Aufgaben. Eine schöne Selbstbeschränkung! Machen das die Arbeitgeber eigentlich auch so? Und die Gewerkschaften nur als Tarifpartner?

Sehen wir also nach, welche Grenzen der Gesetzgeber dem DGB da gesetzt hat z.B. in Art. 20, Abs. 4 GG: Hat irgendjemand versucht, mit der Forderung nach Interessenvertretung auch für die 20 Mio Senioren in Deutschland durch den DGB die Grundordnung der BRD zu gefährden oder zu beseitigen, b.z.w. würde das durch die Interessenvertretung erreicht werden können? Interessenvertretung gleichberechtigt und gleichverpflichtet wie für die Arbeitnehmer! Oder hat diese Vertretungs-Rechte für die Senioren der „Gesetzgeber“ okkupiert? Oder ist dem DGB solche Interessenvertretung untersagt oder gar verboten? Ruft jemand nach dem „Generalstreik“? Greifen solche Forderungen gar in die Parteienpolitik ein?

„Anbieter“, also „Wettbewerber“ auf dem Gebiet der Seniorenpolitik konnte ich auf dem jüngst in Dortmund stattgefundenen Deutschen Seniorentag (Bagso) jede Menge erleben, alle Farben des politischen Spektrums waren vorhanden. Warum nur? Es geht doch bei Senioren zunächst um Humanität i.w. S. und um die letzten Dinge auf Erden, da könnte Parteipolitik ruhig etwas mehr außen vor bleiben. Die Rentenkassen sind doch im Umlageverfahren geführte eigenständige Altersversorgungswerke, die im Wesentlichen mehr mit den Arbeitnehmern korrelieren als mit den Staatskassen- oder hört auch hier beim Geld die Freundschaft auf?

Und es geht ja nicht nur um die Renten, sondern um viele andere Themen des Alters: Gesundheit, Pflege, Sicherheit, Teilhabe, Mitbestimmung…das alles hört ja mit dem Eintritt in die Rente nicht einfach auf, im Gegenteil, sie werden bedeutsamer. Humanität bis in die letzten Winkel des Lebens, bitte. Und wenn es die Politik i.e. S. nicht richtet, sondern nur taktiert, dann sollte eben die starke, solidarische Interessenvertretung nicht nur Vorschläge unterbreiten, sondern auch durchsetzen mit den spezifischen Mitteln der Gewerkschaften. Das sind dann sicher keine reinen „Arbeitskämpfe“ mehr.

Ich bin ja noch Mitglied in einer Einzelgewerkschaft des DGB, da möchte ich mich schon wiederfinden! Und bist du nicht willig, so…ich sehe nicht, dass diese Denkweise schon an die Grundfesten der Demokratie rüttelt. Im Gegenteil! Oder hat Hartmut Jeromin, geb 1941, im Juni 2018 nur die falsche Brille aufgesetzt?

Quelle: DGB

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