Malaysia - 02.06.2005 - von Hanne Schweitzer
Der Maysische Verkehrsminister hat die Vorschrift geändert, dass Flugbegleiterinnen nur maximal zwei Kinder haben dürfen und mit 45 Jahren in Pension gehen müssen.
Nach neuestem Stand der Rechtsprechung dürfen sie nun drei Kinder haben und bis zu ihrem 55 Lebnsjahr arbeiten. Allerdings gilt diese Regelung nur beim Bodenpersonal.
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