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Überproportionale Belastung bei Kapitalleistungen abschaffen

Foto: H.S:

09.04.2018 - von H.G.

Antrag des SPD-Ortsvereins Sutthausen, der auf diversen Konferenzen der SPD in der nächsten Zeit eingebracht werden soll:

"Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, für mehr Transparenz bei der Wahl der Kapitalleistung gegenüber den Krankenkassen zu sorgen. Der Gesetzgeber wollte mit Einbeziehung der Kapitalleistung seinerzeit nur Umgehungsmöglichkeiten im Beitragsrecht der Krankenkassen – und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. Wenn es nun um die Erreichung der Gleichbehandlung gegangen wäre, hätte der Gesetzgeber für die Verbeitragung von Kapitalleistungen mindestens die gleiche Rentenbezugsdauer unterstellen müssen wie bei der gesetzlichen Rente -und die lag 2003 im Schnitt bei 16,7 Jahren, mittlerweile sind es knapp 19 Jahre.

Begründung:

Durch die Verteilung der Kapitalleistung auf eine Laufzeit von nur zehn Jahren wird dagegen eine überproportionale Beitragsbelastung erzeugt und die Entscheidung von Arbeitnehmern für eine Auszahlung von Betriebsrenten in Form der Kapitalleistung statt in Form einer lebenslangen regelrecht „bestraft“.

Besonders ärgerlich dabei: Auf diesen Nachteil bei der Wahl der Kapitalleistung werden Arbeitnehmer offenbar von den Betrieben und den Versorgungswerken nicht oder ausreichend hingewiesen. Arbeitnehmer sollten sich nach Erhalt des Beitragsbescheids der Krankenkassen professionell beraten lassen. Bei der Wahl der lebenslangen Rente sind sie in der Regel besser bedient. Die Beratung kann und muss daher vor Rentenbeginn erfolgen, wenn die Entscheidung pro oder contra Kapitalleistung ansteht.

Die Ungleichbehandlung der Kapitalleistung gehört daher abgeschafft. Das gilt umso mehr als allein die Unwissenheit der Arbeitnehmer bei Wahl der Kapitalleistung nach geltendem Recht zu massiven Versorgungsverlusten im Vergleich der Rentenleistung führen kann."

Quelle: Mail an die Redaktion

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