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25.02.2018 - von F.M.
Als Endfünfziger habe ich im Bundestag den Antrag der Linken „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten – Doppelverbeitragung abschaffen“ verfolgt, da mich dieses Thema auch in Zukunft betreffen wird. Dabei bin ich völlig vom Glauben abgefallen. Ehrlichkeit, Redlichkeit, Recherchieren von „angeblichen Tatsachen“ (Fake News), Schwur den die Politiker ableisten, Schaden vom Deutschem Volk abzuwenden, alles Makulatur!
Da werden von der CDU/CSU Fraktion einfach falsche Tatsachen in den Raum gestellt und konsequent Inkonsequent, nachweisbare Tatsachen nicht akzeptiert. Rudolf Henke (CDU/CSU): „polemischer Kampfbegriff: „Doppelverbeitragung“. Dies ist weder ein Kampfbegriff, sondern Tatsache bei Millionen von Arbeitnehmern, die angelockt von der Bundesregierung, beginnend in den 70er Jahren bis 2004, Direktversicherungen abgeschlossen haben, um im Alter eine Zusatzrente zu haben. Diese haben - im Glauben an die Politik - tausende von DM/EUR von ihrem eigenen Gehalt in die Direktversicherung eingezahlt, ohne dass der Arbeitgeber einen Pfennig/Cent dazugezahlt hat. Gehalt, von dem bereits in der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge - also auch Krankenversicherungsbeiträge - bezahlt wurden, oder wenn der Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, nichts mehr bezahlt hätte werden müssen.
Das hierbei erst mit 10% pauschalen Steuern geworben wurde, die dann auf 15% und zum Schluss auf 20% erhöht wurden, um dann noch mit dem Solidaritätszuschlag gekrönt zu werden, sei nur am Rande erwähnt. Bedingung dieser Vertragskonstellation war, das der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftreten musste und der Arbeitnehmer als versicherte Person.
Laut Steuerrecht geht nach dem Entrichten der Steuern und Sozialbeiträge das Gehalt sofort in das Eigentum des Arbeitnehmers über. Wenn anschließend im Auftrag des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber das Geld des Arbeitnehmers an die Direktversicherungen überwies, so ist das ein privater Versicherungsvertrag, nur das der Arbeitgeber als Zahlstelle auftritt.
Wenn anschließend, mit 60 oder 65 Jahren die Auszahlung der Direktversicherung erfolgt, sind die Versicherungsnehmer vollends geschockt! Nicht nur, das aus der Prognose beim Abschluss von ca. 130.000 EUR, weniger als 90.000 EUR bei der Auszahlung geworden sind; nein, das Eigentum der Versicherungsnehmer wird plötzlich zu einer Betriebsrente gemacht, für die dann nochmal 18,45% Krankenkassenbeitrag in den nächsten 10 Jahren zu zahlen sind! (14,6% Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil, 1,3% Zusatzbeitrag der Krankenkasse und 2,55% Pflegebeitrag). Wenn man die durchschnittlich 8% bereits bezahlten Krankenkassenbeitrag hinzurechnet, so werden mindestens 26,45% an die Krankenkasse abgeführt!
Es müssen also dann 18,45% von 90.000 EUR, also 16.605 EUR im Laufe von 10 Jahren noch mindestens an die Krankenkasse gezahlt werden.
Mindestens, weil jedes Jahr bei Beitragserhöhungen der Krankenkassen sich der Betrag noch erhöht! Unbestreitbar also, dass es die Doppelverbeitragung, in diesem Fall sogar Dreifachverbeitragung bei den Altverträgen gibt.
Sagte der Politiker zum Pfarrer:
Ihr haltet sie dumm,
Wir halten sie arm!
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