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Direktversicherung: Sitzung im Bundestag 18.01.2018 - Es fällt schwer, sachlich zu bleiben !

Foto: H.S.

26.01.2018 - von E.T.

Brief an den Ältestenrat im Deutschen Bundestag. Thema: Tagesordnungspunkte und Sitzungsablauf im Deutschen Bundestag am 18. / 19.01.2018. Sehr geehrte Damen und Herren, am 18. Und 19.01. habe ich die gesamte Debatte im Bundestagsfernsehen verfolgt. Extra habe ich 1 Woche mit meiner Anfrage an Sie gewartet, um möglichst sachlich zu bleiben. Dennoch wirkt meine Enttäuschung über die Tagesordnung und den Sitzungsverlauf auch nach einer Woche noch fort. Mir stellen sich immer noch folgende Fragen, um deren Auflösung bzw. Beantwortung ich Sie bitte:

Wie kann es sein, dass der TOP 15 „Unwürdige Tiertransporte“ v o r dem TOP 16, dem Antrag der Linken zur Abschaffung der Doppelverbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung kommt? Ist es vielleicht Absicht, diesen Punkt in den späten Abend zu verschieben, damit möglichst wenig Betroffene noch zuschauen? Werden denn die TOP’s durch den Ältestenrat nach Reihenfolge der Anträge, und nicht nach der Bedeutung für die Bürger vorgegeben?

Es darf doch nicht wahr sein, dass eine Partei ( AfD ) mit einem Antrag zur aktuellen Stunde über „Die Gleichberechtigung der Frau“ den Sitzungsverlauf um mehr als eine Stunde verzögert – dabei stellt sich noch heraus, dass die Überschrift ( bewusst? ) falsch gewählt wurde, weil es im Wesentlichen um Übergriffe muslimischer oder afrikanischer Flüchtlinge auf deutsche Frauen ging. Das Thema ist doch viel zu wichtig, um es in einer aktuellen Stunde zu behandeln. Wer genehmigt so etwas? Wurde der Antrag vor Genehmigung von den Verantwortlichen komplett gelesen?

Wie kann es sein, dass zu später Stunde nur noch 312 Abgeordnete im Parlament sind und ausgerechnet die AfD den Antrag zum Hammelsprung stellt? – Sind die anderen Parteien nicht daran interessiert, dass die Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages gegeben ist? War diese überhaupt erforderlich? Wenn nein, warum wurde der Antrag der AfD angenommen?

Wie kann es sein, dass der Deutsche Bundestag für eine simple Anwesenheitskontrolle von 312 Abgeordneten über eine halbe Stunde benötigt und die Abgeordneten keine Anstalten machen, den Plenarsaal zu verlassen – und ihn ebenso zögerlich wieder betreten? Das ist für die Zuschauer eine Zumutung!

Wie kann es sein, dass am 19.01. gegen Mittag (bei ebenso geringer Anwesenheitsquote ) der stellvertretende Bundestagspräsident Friedrich die Anträge in die Ausschüsse verweist, ohne dass die nötige Beschlussfähigkeit ( 355 Abgeordnete? ) gegeben ist?

Wie ist es möglich, dass alle Anträge behandelt wurden, nur der Antrag DER LINKEN auf Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten wurde auf unbestimmte Zeit vertagt?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich diese Fragen einem Rentner ohne parlamentarische Erfahrung nach der Beobachtung von 2 Sitzungen im Deutschen Bundestag bei dieser Tagesordnung und diesem Sitzungsablauf geradezu aufdrängen müssen!

Möglicherweise muss ja auch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geändert werden, damit nicht einzelne Parteien wichtige Anträge und Lesungen durch völlig überraschende Anträge zur aktuellen Stunde verzögern.

Niemand hätte etwas dagegen, wenn z.B. bei einem Attentat wie auf dem Breitscheidplatz oder einer kriegerischen Handlung ( türkische Panzer überschreiten die syrische Grenze! ) während einer Bundestagsdebatte eine aktuelle Stunde beantragt wird, aber ein planbares Thema wie „Übergriffe von Migranten auf deutsche Frauen“ kann man das doch nicht in einer aktuellen Stunde behandeln, wenn ganz im Gegenteil eine gründliche Analyse erforderlich ist und Maßnahmen notwendig sind!

So wie mir ist es sicherlich vielen Bürgern ergangen, die diese 2 Sitzungen im Bundestagsfernsehen verfolgt haben.

Zugegeben, es war das erste Mal, dass ich 2 komplette Sitzungen im Bundestagsfernsehen verfolgt habe, weil ich immer noch hoffte, der Antrag der LINKEN zum Thema „Doppelverbeitragung von Betriebsrenten zur Kranken- und Pflegeversicherung käme zur Sprache …

Aber wenn ich mir vorstelle, dass zukünftige Sitzungen ähnlich verlaufen sollten, dann würde ich mit Rücksicht auf mein fortgeschrittenes Alter und meine Gesundheit davon eher Abstand nehmen.

An Ihnen, sehr geehrte Mitglieder des Ältestenrates liegt es, mich aufzuklären – und im Bundestag für mehr Transparenz für die zuschauenden Bürger zu sorgen.

Für Ihre Antwort darf ich mich bereits im Voraus bedanken!
Mit freundlichen Grüßen
E.T.

Zuvor hatte Herr T. eine Anfrage an MdB Anja Karliczek, Abgeordnete des Wahlkreises Steinfurt II und Fraktionsgeschäftsführerin der CDU, geschickt.
IHRE ANTWORT:


Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Einige Ihrer Fragen habe, ich bereits auf Facebook beantworten können. Gern gebe ich Ihnen auch tiefgründigere Antworten auf Ihre Fragen, die Sie in Ihrer E-Mail vom 22. Januar 2018 geäußert haben. Ich habe mir hierfür erlaubt, Ihre Fragen als Überschriften zu verwenden:

- Wie kann es sein, dass der Antrag der Linken “Abschaffung der
Doppelverbeitragung” als letzter Punkt 16 noch hinter “Unwürdige
Tiertransporte” kommt?


Für jeden Plenartag wird die Tagesordnung im Ältestenrat beschlossen. In diesem Gremium sitzen die Vertreter ALLER Fraktionen und einigen sich auf den Ablauf des Plenums und legen somit die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte fest. Diese muss einstimmig beschlossen werden. Das bedeutet: Sollte nur ein Mitglied Einwände gegen die Tagesordnung haben, wird diese so lange diskutiert, bis es zu einer einvernehmlichen Einigung gekommen ist. Zudem kann nach Eröffnung jeder Plenarsitzung vor Eintritt in die jeweilige Tagesordnung auch jedes Mitglied des Bundestages eine Änderung der Tagesordnung beantragen, wenn es diesen Antrag bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages dem Präsidenten vorgelegt hat.

- Wie kann es sein, dass kurzfristig noch ein Antrag der AfD angenommen wird
mit der Überschrift “Gleichberechtigung der Frauen in Deutschland” und es stellt sich heraus, dass es dabei um etwas ganz anderes geht. Werden denn nur die Überschriften gelesen?


Ihre Frage bezieht sich vermutlich auf den Beitrag in der Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion der AfD „Freiheit und Gleichheit von Frauen stärken – Grundgesetz statt Parallelgesellschaft“. Hierzu sollten Sie wissen, dass es sich bei der Aktuellen Stunde um ein besonderes Redeformat handelt, welches die Geschäftsordnung des Bundestages vorsieht und deren Nutzung allen Parteien freisteht (http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage5/245186).
Sie wird auch als spontane Ausspracheform angesehen, da ein Redebeitrag eine
deutlich kürzere Vorlaufzeit bedarf als bspw. ein Antrag im Plenum. Auf den
Informationsseiten des Deutschen Bundestages (bspw. hier:
Link) finden. Sie hierzu nähere Informationen.

Ob ein Beitrag in der Aktuellen Stunde zugelassen wird oder nicht, entscheidet sich selbstverständlich nicht auf Grundlage der Überschrift, sondern erfolgt unter Wahrung der demokratischen Gleichbehandlung und die Ausübung des Rechts aller Fraktionen.

- Wie kann es sein, dass erst die AfD merkt und einen Antrag zur Geschäftsordnung stellt, die Beschlussfähigkeit des Bundestags festzustellen? Sind denn die anderen Fraktionen daran nicht interessiert? Muss nicht jede Fraktion für genügend Abgeordnete sorgen. 355 wäre ja “nur” die Hälfte gewesen, aber es waren nur 312.

Die rechtliche Grundlage für den Antrag auf Überprüfung der Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages habe ich Ihnen ebenso bereits auf Facebook genannt: Es ist Paragraf 45 unserer Geschäftsordnung, siehe https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164

- Am Freitag Mittag gegen Sitzungsende waren es nach meinem optischen
Empfinden noch weniger, dennoch wurden Anträge vom stellv. BT-Präs. Friedrich in den Hauptausschuss “durchgewunken”. Geht es im Deutschen Bundestag noch mit rechten Dingen zu?


Ich kann Sie beruhigen: Es geht mit Sicherheit alles mit rechten Dingen zu. Wie Sie sicher wissen, handelt es sich beim Deutschen Bundestag um ein arbeitsteiliges Parlament. Das bedeutet, dass nicht jedes Mitglied des Deutschen Bundestages bei jedem Tagesordnungspunkt anwesend sein muss. Dies hat den großen Vorteil, dass wir viel effizienter arbeiten können. Sind wir nicht im Plenum, können wir uns um Bürgeranfragen (wie bspw. jetzt die Ihrige) kümmern, Termine mit Verbänden oder in den Arbeitsgruppen wahrnehmen usw. Vielmehr ist es wichtig, dass die Mitglieder der jeweiligen Arbeitsgruppen zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten anwesend sind. Somit werden auch die Verhältnisse im Plenum gewahrt, die bei der Wahl des
Deutschen Bundestages von den Wählern gewünscht wurde.

Und das von Ihnen angesprochene „Durchwinken“ in die entsprechenden Ausschüsse ist für uns eine wichtige Grundlage für unser Tun, denn in den Ausschüssen passiert die eigentliche Arbeit an den Themen. Nicht ohne Grund werden sie in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundetages als „vorbereitende Beschlussorgane“ bezeichnet. Es werden Gesetzesentwürfe erörtert und Beschlussempfehlungen ausgesprochen. Hierfür werden oft auch externe Experten in die Ausschüsse eingeladen. Auch zu den Aufgaben und der Bedeutung der Ausschüsse finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages (bspw. hier:

  • https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/aufgaben-19/532258
  • ) weitere Informationen.

    - Warum werden alle anderen Anträge behandelt – und nur der Antrag der LINKEN zum Thema “Abschaffung der Doppelverbeitragung” wird ohne
    Terminangabe auf unbestimmte Zeit vertagt?


    Letztlich ist auch dies auf Beschluss des Ältestenrates und somit die Vertreter aller Fraktionen (ich betone: auch der LINKEN) zurückzuführen. Der vorherige Tagesordnungspunkt war schon beraten und musste nur noch abgestimmt werden- Somit war der Antrag der LINKEN der einzige, der noch auf der Tagesordnung stand als die Beschlussfähigkeit festgestellt wurde. Anschließend muss der Tagesordnungspunkt erst wieder im Ältestenrat neu aufgesetzt werden. Mittlerweile gibt es bereits einen neuen Termin. Nach aktuellem Stand soll die Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten –Doppelverbeitragung abschaffen“ am kommenden Donnerstag, den 1. Februar 2018 als Tagespunkt 11 (von 15.20 Uhr bis 16.05 Uhr) diskutiert werden.

    - Warum finden überhaupt Sitzungen bis mitten in die Nacht statt? Oder soll der Bürger sich möglichst nicht im Bundestagsfernsehen ansehen, wie im Bundestag seine Themen behandelt werden?

    Sie müssen wissen, dass das Plenum nur zu sehr begrenzten Zeiten arbeiten kann und somit liegt es in der Natur der Sache, dass die Arbeitstage im Plenum mitunter sehr lang werden können. Allerdings können Sie die Plenardebatten auch immer noch einmal nachträglich unter https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle verfolgen. Wir arbeiten zu allen Plenarzeiten transparent. Das ist uns wichtig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anja Karliczek
    Abgeordnete des Wahlkreises Steinfurt II

    Link: Antrag Doppelverbeitragung wurde nicht diskutiert
    Quelle: Mail an die Redaktion