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T-Mobile, Amazon, Facebook wegen Altersdiskriminierung verklagt

Foto: H.s.

USA - 22.12.2017 - von H.S.

Altersdiskriminierung ist ein altbekanntes Problem im Silikon Valley, auch wenn das US-Recht seit Jahrzehnten bestimmt, dass Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen, bei der Rekrutierung, während des Bewerbungsverfahrens und bei der Einstellung verboten ist. Am Mittwoch wurden T-Mobile, Amazon, Facebook und 10 weitere Unternehmen wegen Altersdiskriminierung verklagt. Eingereicht haben die Klage drei Amerikaner, die zwischen zwischen 45 und 67 Jahre alt sind, zusammen mit der großen Gewerkschaft der Communication Workers of America.

Die Klage, so die Washington Post, bezieht sich darauf, dass die Stellenangebote wichtiger Unternehmen und großer Jobagenturen auf Facebook ganz gezielt nur einem jüngeren Publikum angezeigt werden, weil die Firmen ältere Arbeitnehmer als Zielgruppe ausgeschlossen haben.

Als ein Beispiel nennen die Kläger eine Stellenanzeige von T-Mobile, die nur an Facebook-Nutzer im Alter von 18 bis 38 Jahren eingespielt wurde. Die Klage gegen Facebook richtet sich gegen die Praxis von Facebook, Stellenanzeigen auf der eigenen Online-Plattform nur für Menschen zwischen 21 und 55 Jahren eingespielt zu haben.

Wie die Washington Post weiter weiter berichtet, hat Rob Goldman, der stellvertretende Werbe-Chef von Facebook, das Vorgehen der Online-Plattform in einem Blog verteidigt. Klassische Werbung in Zeitschriften oder im Fernsehen würde sich auch an eine bestimmte Zielgruppe richten. Nur weil sich ein Stellenangebot auf Facebook oder Google an bestimmte Altersgruppen wenden würde, sei es nicht altersdiskriminierend. T-Mobile lehnte gegenüber der „Washington Post“ einen Kommentar ab, Amazon antwortete nicht. Pikant: Die „Washington Post“ gehört dem Chef von Amazon, Jeff Bezos.

Vorsicht bei der gezielten Anzeigenschaltung in Social Media, unter dieser Überschrift veröffentlichte Haufe online ein Interview mit Dr. Marcus Richter, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Görg Rechtsanwälte in Köln. Sein Rat: "Von einer besonderen Zugänglichmachung der Stellenausschreibung nur an solche User einer Website oder eines sozialen Netzwerks, die einer bestimmten Altersgruppe oder eines bestimmten Geschlechts angehören, rate ich aus materiell-rechtlichen Gründen ab."
siehe: Link


Die Klage: Link

Sammelklage gegen Google wegen Altersdiskriminierung: Link

Altersdiskriminierung: Klage gegen Hewlett Packard: Link

Tesla wegen Altersdiskriminierung verklagt: Link

Link: Altersdiskriminierung: DeutscheW elle sucht JUNGE Menschen
Quelle: Washington Post