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Direktversicherung: Minister Christian Schmidt ist ahnungslos

18.07.2017 - von R.B.

Maßlos geärgert hat mich die Antwort von Bundesminister Christian Schmidt auf eine E-Mail-Anfrage des Direktversichertem, Herr M. v. 18.7.2017.
Diese Antwort basiert auf einer "Einheits-Grundgerüst-Erklärung" innerhalb der CDU/CSU/SPD BundestagsmitgliederAbgeordneten die nicht mehr die Minister selbst schreiben und verschicken, sondern deren Büromitarbeiter! Eine Vielzahl ähnlicher "Produkte" haben mich in den letzten zwei Jahren erreicht. Auf die tatsächlichen Ursachen für diese Diskriminierung wird offensichtlich bewusst nicht eingegangen, und dies nach über 14 Jahren.
Mich wundert überhaupt, dass ein Minister für Ernährung und Landwirtschaft sich zu Sachthema aus dem Gesundheitswesen äussert und dies nicht seinen Kollegen vom Gesundheitsministerium überlässt. Der Briefinhalt zeigt, dass er auch keine Ahnung des Sachverhaltes hat. Jedenfalls habe ich mir wieder die Mühe gemacht dem Minister Schmidt per E-Mail am 10.10.2017 die echten Fehler der damaligen Reform aufzuzeigen von denen immer noch rd. Mio. Geschädigte versuchen, Schadensersatz zu erhalten. Politiker sind eben immer noch Schönredner und Untertan der Lobbyisten (z.B. Krankenversicherer).

Antwort an Bundesminister Christian Schmidt wg. Direktversicherung
Guten Tag sehr geehrter Herr Schmidt,

über ein Forum der Geschädigten aus Direktversicherungen nach der GKV-Modernisierung habe ich von ihrer Stellungnahme Kenntnis erhalten. Absender waren wohl nicht sie, sondern Mitarbeiter ihres Büros.

Als Doppelgeschädigte (ich und Ehefrau) sehe ich mich heute erneut veranlasst, auf solche Verlautbarungen zu antworten und erneut und zum wiederholten Male auf Schadensersatz der geprellten Bürger zu pochen!

Obwohl die Reform (GMG) zum 31.12.2003 beschlossen wurde gibt es bis heute fortlaufend Beschwerden und Forderungen, die ungerechte Forderung auf Krankenversicherungsbeiträge zurückzunehmen und die entstandenen Schäden zu erstatten! Immerhin sind 14 Jahre vergangen und die Politik sieht offenbar keinen Handlungsbedarf, dies zumindest bei CDU/CSU und SPD, also diejenigen, die uns den Schaden eingebrockt haben.

Einzig die Fraktion "Die Linken" hatte im Jahre 2016 ein Anhörungsverfahren im Gesundsheitsausschuß zu diesem Thema auf den Weg gebracht, ist aber leider gescheitert da die Fraktionen keinen Handlungsbedarf sahen und sehen. Lediglich der Großteil der freien Sachverständigen sind da anderer Meinung, die Gutachten bzw. Stellungnahmen liegen per Ausdruck vor.

Warum ungerecht und weshalb ihre Ausführen im Brief nicht stimmen:

Das GKV-Modernisierungsgesetz zum 31.12.2003 sollte eine Ungleichbehandlung der Beitragspflicht für Versorgungsbezüge beenden, so lautet der Grundsatz.

Aber: Wenn ein solches Gesetz in Kraft gesetzt wird, so erreicht es eine Rechtsgültigkeit ab dem 01.01.2004! Es gilt auch für die Politik der Grundsatz dass solche Stichtage grundsätzlich einzuhalten sind und damit bestehende Altverträge entsprechend geltender Gesetze und Rechtsgültigkeit ihre ursprünglichen Vertragsinhalte und Vertragsgrundsätze/Absprachen unverändert Rechtsbestand behalten! Dies ist nicht geschehen.

Wir hatten im Jahre 1997 zwei Kapitallebensversicherungen über unseren Arbeitgeber abgeschlossen unter der Massgabe, dass einmal pro Kalenderjahr aus einer Sonderzahlung der fällige Versicherungsbeitrag abzuführen ist!
Nach den Vertragsbestimmungen ist eine reguläre Kapitallebensversicherung abgeschlossen worden o h n e jegliche Hinweise auf Rentenwahlrecht, betriebliche Altersversorgung etc.. Auch leistete der Arbeitgeber keinerlei Zuschüße zu den Beiträgen der Versicherungen. Im Gegenteil, er konnte einen Prozentsatz an der Lohnsteuer in Anrechnung bringen. Die Beitragsleistungen waren nur ein Teilbetrag von den Sonderzahlungen.

Bei Auszahlung der Sonderzahlungen mit den normalen Gehaltszahlungen wurden stets Krankenversicherungsbeiträge einbehalten und damit ist der Sachverhalt der ungerechten "Doppelverbeitragung" eingetreten. Dieser Tatbestand ist rechtswiedrig. Weder die Politik noch die Gesetzesgebung ist befugt, bestehende Kapitallebensversicherung ohne Beitragsleistungen des Arbeitgebers grundsätzlich in eine betriebliche Direktversicherung umzuwidmen und damit Versorgungsleistungen nach § 229 SGB V gleichzustellen.

Nach Auszahlung der Versicherungen mussten die Gelder verbraucht werden und nicht als zusätzliche Altersrente im Sinne der o.g. Versorgungsbezüge eingesetzt werden! Trotzdem müssen wir jetzt für die Dauer von 10 Jahren Krankenversicherungsbeiträge bezahlen für Gelder, die wir gar nicht mehr haben!! Letztendlich hatten wir ja seit 1997 fortwährend Krankenversicherungsbeiträge entrichtet.

Als Rentner bezahlen wir ja auch weiterhin die Krankenversicherungsbeiträge auf Grundlage der Rentenbezüge! Aber zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge aus anderen Versorgungsbezügen geht eben nicht denn diese Versorgungsbezüge in Form von Kapitallebensversicherungen sind eben nicht mehr vorhanden, die Gelder sind weg. Und Versicherungsbeiträge für luftleere Forderungen einzufordern ist grober Unfug.

Ihre Ausführungen zum Solidaritätsprinzig mag ja durchaus Berechtigung haben aber sie zeigen auch auf, dass nach 14 Jahren die Politik immer noch nicht das Kernproblem der gerechten Aufkommen von Versicherungsbeiträgen bei Krankenversicherungen angegangen ist (Frage Lobbyismus). Im Raume steht weiterhin der Ruf nach einer gerechten Bürgerversicherung in die A L L E einbezahlen, nicht nur nach Generationen denn krank können Alle werden.

Offenbar gibt es solche Antwortschreiben wie das ihrige im Dt. Bundestag in einer fast einheitlichen Fassung. Viele solcher Briefe haben mich schon erreicht. Die Ausführungen sind genau so "breiig" wie die Politik selbst. So ist es auch nicht verwunderlich, wenn Politikverdrossenheit in unserem Lande entsteht und die etablierten Parteien immer mehr an Stimmenverluste erleiden. Grund: Faire ausgeglichene und soziale Politik wird nicht mehr betrieben.

Auf meine Anfragen also erhielt ich bisher immer Briefe wie die von ihnen, aber keine Antworten zu den relevanten Fragen:

a) Gesetzesänderung GMG zum 31.12.2003 --> warum sind Altverträge vor diesem Stichtag betroffen?
b) Kapitallebensversicherungen --> ursprüngliche Vertragsvereinbarungen gelten nicht mehr, Kapitallebensversicherungen wurden zu betrieblichen Direktversicherungen obwohl nur der Arbeitnehmer die Beiträge aus seinen eigenen Einkünften bestitten hat
c) Doppelverbeitragung --> während der Versicherungslaufzeit wurden Krankenversicherungsbeiträge aus den lfd. Gehaltszahlungen und den Sonderzahlungen entrichtet
d) Versorgungsbezüge nicht vorhanden → die zur Auszahlung gekommenen Versicherungsleistungen (Einmalzahlungen) sind verbraucht und können keine zusätzliche Altersversorgung darstellen. Dennoch müssen Krankenkassenbeiträge für die Dauer von 10 Jahren noch bezahlt werden

Dies Herr Schmidt, sind die Tatsachen und belegen den Unmut der rd. 6 Mio. Geschädigten seit nunmehr 14 Jahren. Ohne Rücksicht auf Verluste (die Kleinen sind die Dummen) wurde der Versuch unternommen, die leeren Kassen wieder zu füllen.Besonders bedauerlich ist dabei die Tatsache, dass die rückwirkende Belastung auf Altverträge wegen "Drohender Umgehungsmassnahmen der Gesetzesreform " vorgenommen wurde.

Die politischen Entscheidungen beruhen sich damit rein auf die Tatsache, die Kassen zu füllen ohne überhaupt rechtliche Tatsachen zu prüfen oder zu berücksichtigen, keine Ahnung vom Vertragsrecht zu haben geschweige Stichtage einzuhalten, nein, die Zeit drängt und ein Beschluß muss her (Veröffentlichung Schmidt/Seehofer).

Es kann nicht sein, dass in heutiger Zeit Gerichte manche Banken zur Rückzahlung von irgendwelchen Gebühren/Leistungen etc. aus zurückliegender Zeit verklagen aber die POLITIK regressfrei aus Fehlentscheidungen bleibt. Was soll denn eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in 2010 (!) zu einem Gesetzesentschluss in 2003.

Auf ihre Antwort bin ich mal gespannt.

Quelle: Mail an die Redaktion